Neue Betreuer (ab 01.01.2023)

"Neue Betreuer" sind Berufsbetreuer, die ab 1.1.2023 ihre erste Betreuung übernehmen werden.
Als "Neuer Betreuer" müssen Sie sich nach dem neuen Recht registrieren lassen und den Sachkundenachweis der Stammbehörde vorlegen.
Unser Sachkundelehrgang Modul 1 bis Modul 11 wurde vom KVJS, der für die Anerkennung der Sachkundelehrgänge zuständigen Behörde in Baden Württemberg, anerkannt.
Unser Sachkundelehrgang erfüllt nunmehr im Hinblick auf Inhalt und Umfang die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §23 Abs.3 Satz 2 BtOG , §3 BtRegV in Verbindung der Anlage (Module 1-11) für die Erstregistrierung von Neueinsteigern (ab 1.1.2023).
In dem Gespräch mit den Mitarbeitern der Stammbehörde sollte auch der Bedarf an Sachkunde-Modulen geprüft und besprochen werden.
Wenn Sie mit zwei abgeschlossenen juristischen Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt nachweisen können oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit nachweisen können, benötigen Sie keinen weiteren Nachweis der Sachkunde.
Nach § 7 Abs.3 BtRegV können aber auch Neueinsteiger aus anderen Berufsgruppen „anderweitige Nachweise“ aus ihren Ausbildungs- oder Studiengängen vorlegen, die den Inhalten der Module 1-11 im Wesentlichen entsprechen.
Als Vorbereitung zu dem Gespräch sollten Sie sämtliche geeigneten Nachweise rechtzeitig zusammenstellen.