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Kinder- und Jugendhilfe

Berufsvormund

zu den Seminaren

Um als Selbstständiger oder Freiberufler die Tätigkeit des Vormunds ausführen zu können, ist keine gesetzliche Ausbildung notwendig. Der Berufsvormund wird durch das Familiengericht bestellt (§ 1789 BGB). Der Familienrichter erwartet von dem Berufsvormund neben einer gewissen Lebenserfahrung auch das Vorhandensein spezifischen Fachwissens. In dem Zertifikatslehrgang Berufsvormund / Ergänzungspfleger des Weinsberger Forums wird dieses Fachwissen vermittelt.