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I NSBERGER- FORUM. DE

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Vermögenssorge für Amts- und Berufsvormünder

Hinter allen Vorschriften, die sich mit der Ausübung der Vermögenssorge

durch den Vormund befassen, steht der Grundsatz der Sicherung des

Mündelvermögens. Das Mündel soll vor Schaden durch schlechte oder

ungetreue Verwaltung bewahrt werden. Das Vermögen soll dem Mündel

bei Volljährigkeit möglichst ungeschmälert zur Verfügung stehen.

Das Seminar soll Amts- und Berufsvormündern Sicherheit bei der Aus-

übung der Vermögenssorge vermitteln.

Inhalte:

••

Rechtsgrundlagen

••

Was gehört zur Vermögenssorge?

••

Ziel der Vermögenssorge

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Pflichten bei der Ausübung der Vermögenssorge

••

Erstellung Vermögensverzeichnis

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Anlage von Mündelgeld

••

Verwaltung von Mündelvermögen

••

Familiengerichtliche Genehmigung (Ausnahme für Amtsvormünder

bzw. Amtsvormünder in Baden-Württemberg: § 56 SGB VIII bzw. §§

24, 25 LKJHG)

••

Rechnungslegung

••

Wirtschaftliche Grundsätze bei Anlage und Verwaltung von Mündel-

vermögen.

••

Eckpunkte für die weitere Reform des Vormundschaftsrechts

Referentin

Irmgard Hader, Dipl-Verwaltungswirtin (FH), Betriebswirtin (VWA), Biber-

ach

Vermögenssorge für Amts- und Berufsvormünder

Orte / Termine

Bad Honnef

18.03.2016 (Fr)

Seminar-Nummer: 16 3980

München

14.10.2016 (Fr)

Seminar-Nummer: 16 8200

Teilnahmegebühren

Seminar : 175,- € (umsatzsteuerfrei) +

Tagungspauschale

Höhe Tagungspauschale und Übernach-

tungsmöglichkeiten, siehe Seite 42

Seminardauer: 9.00 - 17 Uhr