I NSBERGER- FORUM. DE
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Vermögenssorge für Amts- und Berufsvormünder
Hinter allen Vorschriften, die sich mit der Ausübung der Vermögenssorge
durch den Vormund befassen, steht der Grundsatz der Sicherung des
Mündelvermögens. Das Mündel soll vor Schaden durch schlechte oder
ungetreue Verwaltung bewahrt werden. Das Vermögen soll dem Mündel
bei Volljährigkeit möglichst ungeschmälert zur Verfügung stehen.
Das Seminar soll Amts- und Berufsvormündern Sicherheit bei der Aus-
übung der Vermögenssorge vermitteln.
Inhalte:
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Rechtsgrundlagen
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Was gehört zur Vermögenssorge?
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Ziel der Vermögenssorge
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Pflichten bei der Ausübung der Vermögenssorge
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Erstellung Vermögensverzeichnis
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Anlage von Mündelgeld
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Verwaltung von Mündelvermögen
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Familiengerichtliche Genehmigung (Ausnahme für Amtsvormünder
bzw. Amtsvormünder in Baden-Württemberg: § 56 SGB VIII bzw. §§
24, 25 LKJHG)
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Rechnungslegung
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Wirtschaftliche Grundsätze bei Anlage und Verwaltung von Mündel-
vermögen.
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Eckpunkte für die weitere Reform des Vormundschaftsrechts
Referentin
Irmgard Hader, Dipl-Verwaltungswirtin (FH), Betriebswirtin (VWA), Biber-
ach
Vermögenssorge für Amts- und Berufsvormünder
Orte / Termine
Bad Honnef
18.03.2016 (Fr)
Seminar-Nummer: 16 3980
München
14.10.2016 (Fr)
Seminar-Nummer: 16 8200
Teilnahmegebühren
Seminar : 175,- € (umsatzsteuerfrei) +
Tagungspauschale
Höhe Tagungspauschale und Übernach-
tungsmöglichkeiten, siehe Seite 42
Seminardauer: 9.00 - 17 Uhr