Fortbildungen in der Betreuerpraxis
Nach § 29 BtOG sind berufliche Betreuer angehalten, in eigener Verantwortung regelmäßig berufsbezogene Fortbildungen zu absolvieren und die Nachweise dann der Stammbehörde vorzulegen.
Unter diesem Programmpunkt finden Sie anerkennungsfähige Fortbildungen, die Ihnen das nötige Wissen in rechtlichen, praktischen und psychologischen Bereichen für Ihre alltägliche Arbeit in der Betreuungspraxis vermitteln.