Vermögenssorge & Betreuung | Weinsberger Forum
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Berufliche Betreuung

Vermögenssorge kompakt

18.11.2026 (Mi) | 80336 München
Seminarnummer: 26 0401

Inhalt

Das Seminar richtet sich insbesondere an erfahrene BerufsbetreuerInnen und VereinsbetreuerInnen, steht aber auch MitarbeiterInnen von Betreuungsgerichten – insbesondere RechtspflegerInnen und MitarbeiterInnen von Betreuungsbehörden offen. BerufsbetreuerInnen, die einen Sachkundelehrgang absolvieren, sind mit den Inhalten regelhaft schon aus Modul 5 und 6 vertraut, für sie ist eine Teilnahme daher nicht empfehlenswert, da die Inhalte zum großen Teil identisch sind.

Die Reform des Betreuungsrechts mit Wirkung zum 01.01.2023 hat weitgehende Änderungen gerade im praktisch besonders relevanten Bereich der Vermögenssorge mit sich gebracht.
BetreuerInnen haben sich nicht nur auf die völlig neu strukturierten gesetzlichen Bestimmungen nach den §§ 1835 ff BGB einzustellen, auch inhaltlich sind erhebliche Modifikationen zu beachten:
Dies beginnt schon bei den Handlungsmaximen für BetreuerInnen in Vermögensangelegenheiten, die der Gesetzgeber in § 1838 BGB auf gänzlich neue Beine gestellt hat. Das bisherige System aus mündel-sicherer und nicht mündelsicherer Anlage ist passé, stattdessen ist nunmehr ein ausdifferenziertes System aus den Elementen Anlage- und Verfügungsgeld und anderen Anlageformen in den §§ 1839 ff. BGB vorgesehen.

Auch im Bereich der betreuungsgerichtlichen Genehmigungserfordernisse hat sich Einiges getan: So wurden etliche neue Anwendungsfälle geschaffen – wie etwa die Genehmigung der Schenkung –, andere dagegen aufgegeben, in Anzeige- und Mitteilungspflichten umgewandelt oder umfassend modifiziert. Die Bestimmung zum Vermögensverzeichnis (§ 1835 BGB) wie weiter auch die Regelungen zur Rechnungslegung (§§ 1865 f.) wurden teils neu gefasst und halten insoweit einige Überraschungen parat. Gravierende Änderungen hat der Gesetzgeber auch auf erbrechtlichem Feld eingeführt, hier etwa mit den Grundsätzen zur Vermögensverwaltung ererbten Vermögens (§ 1837 BGB) oder bei den Genehmigungserfordernissen, hier gerade im Bereich der Erbausschlagung.

Das Seminar leitet die Teilnehmenden durch das Dickicht der Neuerungen und Modifikationen und schafft einen komprimierten, gut verständlichen und praxisnahmen Überblick, dies auch anhand vieler Fallbeispiele mit Lösungen, Mustern und Checklisten.

Inhalte
A. Die Vermögenssorge als erheblich praxisrelevanter Aufgabenbereich

  • Abgrenzungsfragen und Grenzfälle – wie weit reicht die Vermögenssorge?
  • Muss es denn immer die ganze Vermögenssorge sein? – Zu Sinn und Unsinn einer Zergliederung


B. Handlungsmaximen in der Vermögenssorge

  • Wirkungen der §§ 1838 Abs. 1 S. 1, 1821 BGB in der Vermögenssorge – alles neu oder doch nur alter Wein in neuen Schläuchen?
  • § 1838 BGB im Übrigen – effektiv bei Problemfällen?


C. Die Vermögensverwaltung

  • Das System aus Verfügungs- u. Anlagegeld in der bargeldlosen Vermögensverwaltung
  • Wertpapiere und hinterlegungsfähige Wertpapiere
  • Die Genehmigung anderer Anlageformen
  • Exkurs: Anzeigepflichten in der Vermögensverwaltung


D. Gerichtliche Genehmigungen im Vermögenssorgebereich

  • Überblick über die genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte
  • Neuerungen und Modifikationen im Genehmigungsbereich
  • Das Genehmigungsverfahren


E. Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung

  • Das Vermögensverzeichnis nach neuem Recht – mit Muster und Checkliste
  • Die Rechnungslegung nach neuem Recht – ist jetzt alles besser?
  • Die Schlussrechnungslegung – alles neu macht die Reform


F. Erbrechtliche Fragestellungen

  • Die Verwaltung ererbten Vermögens, § 1837 BGB
  • Genehmigungserfordernisse im Erbrecht im Überblick
  • Die Erbausschlagung – mit praktischen Hinweisen zum effektiven Vorgehen


G. Sonderfragen

  • Unternehmen in der beruflichen Betreuung
  • Auslandsvermögen
  • Familienrechtliche Aspekte
  • Haftungsfallen und Haftungsvermeidung


H. Fazit

Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Zudem interessant:
Am Vortag, Dienstag, den 17.11.2026, wird im selben Tagungshaus das Tagesseminar "Praxisseminar Betreuerhaftung" (Seminar-Nummer: 26 0400) angeboten.

Ablauf

Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden. Tagungsablauf wie folgt:

  • 09:00 - 10:30 Vortrag
  • 10:30 - 11:00 Kaffeepause
  • 11:00 - 12:30 Vortrag
  • 12:30 - 13:30 Mittagspause
  • 13:30 - 15:00 Vortrag
  • 15:00 - 15:30 Kaffeepause
  • 15:30 - ca.17:00 Vortrag


(geringfügige Änderungen möglich)

Referenten

Martin Weber

Martin Weber

Rechtsanwalt und Mediator

Herr Weber ist seit 2013 als Rechtsanwalt in Passau tätig. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und hat die Fachanwaltslehrgänge für Erbrecht und Steuerrecht erfolgreich absolviert. Neben verschiedenen Referententätigkeiten ist er Autor mehrerer wissenschaftlicher Fachpublikationen insbesondere zum Betreuungsrecht.

Ort

Tagungszentrum Kolpinghaus
München-Zentral

Tagungszentrum Kolpinghaus

Inmitten Münchens, direkt am Stachus liegt das Kolpinghaus München-Zentral mit seinem großen Festsaal und seinen Seminar- und Konferenzräumen. Durch die modernen Medienanlagen und die repräsentative Ausstattung ist es eine echte Alternative zu den großen Kongress- und Veranstaltungszentren in und um München.

Adolf-Kolping-Straße 1
80336 München

Telefon: 089 - 551 58 - 0
Fax: 089 - 551 58-160


www.tagungen-muenchen.de

Preise

Teilnahmegebühren

Seminar: 290,- € (umsatzsteuerfrei) + Tagungspauschale 39,- € (inkl. MwSt.)

Reduzierter Seminarpreis: 261,- € (siehe Rabattsystem)

Besonderheiten

In der Tagungspauschale sind, neben der Raummiete, auch die Tagungsgetränke und eine kleine Verpflegung in den Pausen beinhaltet. Seminarunterlagen sind im Seminarpreis inbegriffen und liegen in ausgedruckter Form bereit.

Rabatt

Ehemalige Teilnehmer erhalten einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Der Preisnachlass gilt ebenfalls für Teilnehmer, deren Firma/Institution/Behörde bereits als Kunde gelistet ist.

Melden sich zwei oder mehr Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar ebenfalls diesen Rabatt.

Unterbringung

Übernachtungen sind im Tagungshaus nicht möglich.

Aufgrund der zentralen Innenstadt-Lage finden sich jedoch Übernachtungsmöglichkeiten aller Preisklassen in der Umgebung. Siehe auch: http://www.muenchen.de/sehenswuerdigkeiten/tourismus/touristeninformation.html

Preisänderungen vorbehalten.

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Diese wird für den Versand der Zugangslinks zum Zoom-Raum und zur Lernplattform benötigt.3

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Beispiel: Soziale Arbeit (B.A.)
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