Überblick Berufliche Betreuung
Was ist ein Beruflicher Betreuer?
Ein beruflicher Betreuer ist eine natürliche Person, die selbstständig tätig rechtliche Betreuungen führt. Betreuer regeln die Lebensbereiche, die betroffene Menschen teilweise oder vollständig nicht mehr alleine regeln können. Gründe dafür sind häufig körperliche oder psychische Einschränkungen. Nach § 1816 Absatz 1 BGB (ab 01.01.2023) bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der geeignet ist, in dem gerichtlich angeordneten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe des § 1821 BGB rechtlich zu besorgen und insbesondere in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten.
Mögliche Aufgabenbereiche, in denen der berufliche Betreuer die betreute Person unterstützt, sind beispielsweise die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Unter Umständen können auch eine Unterbringung und andere freiheitsentziehende Maßnahmen erforderlich sein.
Auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 12 kommen der Selbstbestimmung und Autonomie der betreuten Person eine besondere Rolle zu. Der Betreuer ist kein Vormund, sondern soll den Betreuten durch die Methode der unterstützten Entscheidungsfindung in seinem Willen und seinen Wünschen weit möglichst unterstützen und im Interesse des Betreuten agieren.
Gibt es einen Bedarf an Beruflichen Betreuern?
Die Gesellschaft altert und daher wird der Bedarf an Betreuung auf lange Sicht wahrscheinlich deutlich ansteigen. Einen großen Teil werden alte, demenzkranke Menschen ausmachen. Neben der Altersentwicklung und der Auflösung von Familienstrukturen weisen die Zunahme psychischer Erkrankungen auf einen steigenden Bedarf an Betreuern hin. Seit dem Inkrafttreten der Reform zum 01.01.2023 haben viele Alt-Betreuer ihre Betreuungen abgegeben. Die Behörden monieren das Fehlen von geeigneten Bewerbern. Daher ist der Bedarf an neuen Betreuern derzeit als hoch einzuschätzen.
Wie werde ich Beruflicher Betreuer?
Grundsätzlich kann jeder Betreuer werden, wenn er dafür geeignet ist. Seit dem 01.01.2023 ist die Registrierung bei der Stammbehörde erforderlich. Das Registrierungsverfahren geht mit einer Prüfung von Charakter, Zuverlässigkeit und bestehender Sachkunde einher. Diese Überprüfung soll sicherstellen, dass diejenigen, die als Berufsbetreuer arbeiten, die notwendige Integrität, Kompetenz und Verlässlichkeit für die Ausübung dieser verantwortungsvollen Aufgabe mitbringen.
Mit der Reform im Betreuungsrecht ist zum 01.01.2023 mit dem vorzulegenden Sachkundenachweis ein einheitlicher Qualitätsstandard in der Ausbildung neuer Berufsbetreuer geschaffen worden.
Weitere Informationen zur Sachkunde finden Sie hier.
Wir empfehlen grundsätzlich, dass Sie sich zunächst mit Ihrer Stammbehörde in Verbindung setzen.
Registrierung
Für die Registrierung sollten Sie sämtliche geeigneten Nachweise rechtzeitig zusammenstellen.
- Führungszeugnis
- Schuldnerverzeichnis
- Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung
- Erklärung, ob Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
- Sachkundenachweise nach § 23 Abs.1 Nr.2 und Abs.3 BtOG
Was verdient ein Beruflicher Betreuer?
Für die Vergütung der Berufsbetreuer sind drei Vergütungsstufen in Abhängigkeit der jeweiligen Ausbildung vorgesehen.
- Hochschulabsolventen erhalten die höchste Vergütungsstufe unabhängig des Studiengangs.
- Berufsbetreuer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung erhalten die mittlere Vergütungsstufe.
- Berufsbetreuer ohne Ausbildung erhalten die niedrigste Vergütungsstufe.
Ein Nachweis der 11 Sachkundemodule hat keine Auswirkung auf die Vergütungsstufen.
Seminarangebot
Das Weinsberger Forum bietet seit über 25 Jahren Seminare zur "Ausbildung" und Fortbildung für freiberufliche Betreuer, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine an und arbeitet mit Experten im ganzen Bundesgebiet zusammen.
Unser derzeitiges Seminarangebot umfasst unsere zwei anerkannten Sachkundelehrgänge Beruflicher Betreuer sowie Fortbildungen für bereits tätige Berufsbetreuer und Seminare speziell für Behördenmitarbeitende.
Sachkunde
Mit der Reform im Betreuungsrecht ist zum 01.01.2023 mit dem vorzulegenden Sachkundenachweis ein einheitlicher Qualitätsstandard in der Ausbildung neuer Berufsbetreuer geschaffen worden. Neue Bewerber haben ihrer Stammbehörde ihre “Sachkunde”, also Kompetenz und Kenntnisse u.a. im Betreuungsrecht, im Sozialrecht, zu psychischen Erkrankungen sowie Kenntnisse zu Techniken der Kommunikation und unterstützen Entscheidungsfindung für die Erstregistrierung nachzuweisen.
In einem Curriculum wurden die Inhalte im Detail und deren Umfang genau vom Gesetzgeber festgelegt. In insgesamt 11 Modulen wird die “Sachkunde” im Rahmen eines “Sachkundelehrgangs” vermittelt. Die Inhaltsvermittlung findet sowohl im Rahmen einer Lehrveranstaltung als auch in einer daran anschließenden Selbstlernphase statt. Alle Module sind mit einer Prüfung abzuschließen. Nach bestandener Modulprüfung erhalten die Teilnehmer einen “Sachkundenachweis” des jeweiligen Moduls, der bei der Stammbehörde vorzulegen ist.
Das Weinsberger Forum bietet zwei unterschiedliche Sachkundelehrgänge an. Beide wurden vom KVJS, der für die Anerkennung der Sachkundelehrgänge zuständigen Behörde in Baden-Württemberg, anerkannt:
- Regulärer Sachkundelehrgang Beruflicher Betreuer (Module 1 bis 11) mit 15 Prozent Selbstlernphase in den Modulen 1 bis 9.
Alle Informationen zu Preis, Dauer und Inhalten finden Sie hier.
- Sachkundelehrgang Beruflicher Betreuer speziell für Hochschulabsolventen (Module 1 bis 11) mit einer Selbstlernphase von 50 Prozent in den Modulen 1 bis 9.
Alle Informationen zu Preis, Dauer und Inhalten finden Sie hier.
In den Modulen 10 und 11 ist gemäß dem Curriculum keine Selbstlernphase vom Gesetzgeber vorgesehen.
Juristen mit der Befähigung zum Richteramt, Absolventen eines Studiums der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit benötigen keinen weiteren Sachkundenachweis. Interessenten dieser Berufsgruppe empfehlen wir unseren Kompaktlehrgang Betreuungsrecht und Praxis. Nach § 7 Abs.3 BtRegV können aber auch Neueinsteiger aus anderen Berufsgruppen „anderweitige Nachweise“ aus ihren Ausbildungs- oder Studiengängen vorlegen, die den Inhalten der Module 1 bis 11 im Wesentlichen entsprechen.
Neben der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen zur Registrierung einschließlich des Sachkundenachweises sind bestimmte persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten entscheidend für die Qualität der Betreuungsführung.
Als Fortbildungsinstitut legen wir großen Wert darauf, in unseren Fortbildungen eine innere Haltung und ethische Grundprinzipien zu vermitteln, die Respekt und Wertschätzung für jede betreute Person beinhalten. Zu den Kernkompetenzen rechtlicher BetreuerInnen zählen neben einer effektiven Kommunikation, aktivem Zuhören und einem lösungsorientierten Konfliktmanagement, insbesondere auch Einfühlungsvermögen, Authentizität und Mitgefühl sowie das Sich-Bewusst-Machen, dass ein Schwerpunkt der Arbeit mit erkrankten Menschen erfolgt. Diese innere Ausrichtung befähigt Betreuer, ihre Aufgaben professionell und im Sinne der betreuten Personen auszuführen.