Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen
Mit der Reform im Betreuungsrecht ist zum 1.1.2023 mit dem vorzulegenden Sachkundenachweis ein einheitlicher Qualitätsstandard in der Ausbildung neuer Berufsbetreuer geschaffen worden.
Die Inhalte sind vom Gesetzgeber genau festgelegt und werden im Rahmen eines Sachkundelehrgangs in 11 Modulen vermittelt.
Unsere Referentin Frau Sandra Bolz, Rechtsanwältin und langjährige Berufsbetreuerin erklärt im Detail die Inhalte der einzelnen Sachkundemodule gemäß dem Curriculum.