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Erbrecht

Prüfungsmodalitäten für den Erwerb von Zertifikaten und Qualifikationsnachweisen

Stand: 12.08.2024

Beginn 

Die Prüfung wird online auf der Lernplattform Moodle geschrieben und über Zoom von unseren Moderatoren videoüberwacht. Erscheinen Sie rechtzeitig, spätestens 10 Minuten vor Prüfungsbeginn im dafür vorgesehenen Zoom-Klausurraum. 

Beginn der Bearbeitung 

Die Prüfung wird automatisch zur angekündigten Uhrzeit für alle Teilnehmenden gleichzeitig freigeschaltet. Für Teilnehmer, die später erscheinen, gilt der angekündigte Klausurbeginn und somit auch die angekündigte Zeit der Klausurabgabe.

Kamerapflicht

Für die Teilnahme an der Klausur ist eine Computer-Kamera zwingend notwendig. Zur Sicherstellung der eigenständigen Bearbeitung muss jeder Teilnehmende die Kamera während der gesamten Prüfungsdauer angeschaltet lassen. Dabei muss der Teilnehmende für die Klausuraufsicht sichtbar im Bild sein. Die Einstellung eines virtuellen Hintergrunds ist zulässig.

Verlassen des Schreibtisches

Während der Klausur können die Teilnehmer ihren Raum verlassen, um die Toiletten aufzusuchen und sich etwas zu trinken zu holen.

Hilfsmittel

Gesetzestexte (auch online), Seminar-Skripte und ggf. Taschenrechner sind erlaubt. Nicht erlaubt sind Gesetzeskommentare. 

Nicht gestattet

Der Gebrauch von Mobiltelefonen während der Klausur ist grundsätzlich nicht gestattet.  Gespräche und Chats mit anderen Prüfungsteilnehmern und Dritten sind nicht erlaubt und werden als Täuschungsversuch angesehen. Das Abfotografieren und die Aufnahme der Klausuraufgaben (Screenshots etc.) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Klausur.  Jede Täuschung und jeder Täuschungsversuch führt zum Nichtbestehen der Prüfung. 

Bewertung 

Die Klausuraufgaben werden von unseren Referenten gestellt. Der Bewertungsmaßstab wird der jeweiligen Klausur angepasst. Das Weinsberger Forum gibt kein allgemeines, klausurübergreifendes Punkteschema vor, da sich die gestellten Klausuren inhaltlich unterscheiden und daher jeweils anderen Schwerpunktsetzungen unterliegen. Die Klausur ist bestanden, wenn mindestens 60 % der Klausurpunkte erreicht sind. Im Falle des Nichtbestehens kann eine Prüfung maximal zweimal wiederholt werden. 

Klausureinsicht

Einsichtnahmen sind nur unter Aufsicht in unserer Geschäftsstelle

Hirschbergstr. 17
74189 Weinsberg

nach vorheriger Vereinbarung innerhalb von 3 Monaten nach Prüfungsende möglich. Prüfungsaufgaben zu unseren Lehrgängen dürfen nicht versendet werden. Inhaltliche Auskünfte zur Klausur und Auswertung werden weder telefonisch noch schriftlich erteilt. Die Prüfungsklausur wird nur bei Einwendungen im Rechtsweg zur Verfügung gestellt. 

Ergebnis und Versendung der Urkunden

Bei Bestehen der Klausur erfolgt die Zusendung des Zertifikats bzw. des Qualifikationsnachweises spätestens zwei Wochen nach Klausurende per Post. Vorabanfragen zu Klausurergebnissen können nicht beantwortet werden. Bei Nichtbestehen werden Sie per Mail benachrichtigt.

Nachschreibetermin

Im Krankheitsfall oder aus anderen triftigen Gründen kann die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt nachgeschrieben werden. 

Ergänzung für Sachkundenachweise

Für unseren Sachkundelehrgang Beruflicher Betreuer Modul 1 bis Modul 11 gelten zusätzlich besondere Prüfungsmodalitäten. Diese finden Sie auf unserer Lernplattform Moodle in der Rubrik „Alles über die Klausur“ in der jeweils aktuell gültigen Fassung.