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Nachlasspflegschaft Testamentsvollstreckung

Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft

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Wie wird man Nachlasspfleger?

Wer beauftragt den Nachlasspfleger? Nachlasspfleger werden vom zuständigen Nachlassgericht ausgewählt und bestellt. Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben.

Grundsätzlich kann jeder Nachlasspfleger werden. Eine besondere Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben. Gute Kenntnisse im Erbrecht sind jedoch unbedingt erforderlich. Die Nachlassgerichte verlangen ganz überwiegend den Nachweis, dass sich der Bewerber in qualifizierten Lehrgängen einschlägige Kenntnisse im Nachlasspflegschaftsrecht angeeignet hat.

Nachlasspfleger sind in der Praxis vor allem Juristen, Steuerberater oder Berufsbetreuer. Auch Bewerber aus Verwaltungsberufen und kaufmännischen Berufen (z.B. Betriebswirte, Bankfachwirte, Bankkaufleute) sind bei entsprechender Fortbildung besonders geeignet, Nachlasspflegschaften zu übernehmen.

Seminar-Nr. Seminar-Bezeichnung Datum Ort
23 0187 Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 27.03.2023 (Mo) –
31.03.2023 (Fr)
Live-Online
23 0294 Abendkurs - Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 01.06.2023 (Do) Live-Online
23 0360 Infoveranstaltung - Berufs- und Betätigungsfelder im Erbrecht 06.06.2023 (Di) Live-Online
23 0131 Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 10.07.2023 (Mo) –
14.07.2023 (Fr)
Siegburg / Bonn
23 0027 Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 09.10.2023 (Mo) –
13.10.2023 (Fr)
Live-Online
23 0026 Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 04.12.2023 (Mo) –
08.12.2023 (Fr)
Live-Online
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