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Nachlasspflegschaft Testamentsvollstreckung

Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft

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Wie wird man Nachlasspfleger?

Wer beauftragt den Nachlasspfleger? Nachlasspfleger werden vom zuständigen Nachlassgericht ausgewählt und bestellt. Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben.

Grundsätzlich kann jeder Nachlasspfleger werden. Eine besondere Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben. Gute Kenntnisse im Erbrecht sind jedoch unbedingt erforderlich. Die Nachlassgerichte verlangen ganz überwiegend den Nachweis, dass sich der Bewerber in qualifizierten Lehrgängen einschlägige Kenntnisse im Nachlasspflegschaftsrecht angeeignet hat.

Nachlasspfleger sind in der Praxis vor allem Juristen, Steuerberater oder Berufsbetreuer. Auch Bewerber aus Verwaltungsberufen und kaufmännischen Berufen (z.B. Betriebswirte, Bankfachwirte, Bankkaufleute) sind bei entsprechender Fortbildung besonders geeignet, Nachlasspflegschaften zu übernehmen.

Seminar-Nr. Seminar-Bezeichnung Datum Ort
24 0090 Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 09.12.2024 (Mo) –
13.12.2024 (Fr)
Live-Online
24 0405 Informationsveranstaltung – Berufs- und Betätigungsfelder im Erbrecht 14.11.2024 (Do) Live-Online
24 0189 Abendkurs - Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 04.11.2024 (Mo) –
02.12.2024 (Mo)
Live-Online
24 0404 Informationsveranstaltung – Berufs- und Betätigungsfelder im Erbrecht 26.09.2024 (Do) Live-Online
24 0091 Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 16.09.2024 (Mo) –
20.09.2024 (Fr)
Live-Online
24 0403 Informationsveranstaltung – Berufs- und Betätigungsfelder im Erbrecht 15.07.2024 (Mo) Live-Online
24 0092 Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 01.07.2024 (Mo) –
05.07.2024 (Fr)
Siegburg / Bonn
24 0402 Informationsveranstaltung – Berufs- und Betätigungsfelder im Erbrecht 30.04.2024 (Di) Live-Online