Der Berufsbetreuer
Allgemeine Informationen, Definition
Definition: Ein Berufsbetreuer ist eine natürliche Person, die als Freiberufler gesetzliche Betreuungen führt. Berufsbetreuer kann jeder werden, der dazu geeignet ist. Im Gesetz steht dazu folgendes:
„Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen“, § 1897 Abs.1 BGB.
Berufsbetreuer werden: Seminar-/Kurs-Angebot
Vom Betreuerberuf ist grundsätzlich niemand ausgeschlossen. Berufsbetreuer kommen aus allen möglichen Berufen. Eine staatlich vorgeschriebene Ausbildung gibt es nicht (mehr Infos). Die Betreuungsbehörden und die Betreuungsgerichte verlangen inzwischen aber fast überall, dass die Neueinsteiger bei Ihrer Bewerbung nachweisen, dass sie sich in Fortbildungs-Kursen die einschlägigen Kenntnisse angeeignet haben, die zur Führung von Betreuungen erforderlich sind.
Das Weinsberger Forum bietet für Neueinsteiger einen Einsteigerlehrgang an - Intensivlehrgang Betreuung Erwachsener - sowie darauf aufbauend drei weitere Module. Nach bestandener Klausur wird ein Zertifikat ausgestellt.
Fort- und Weiterbildungen für Berufsbetreuer
Auch gestandene Berufsbetreuer müssen sich ständig fortbilden, so bei Gesetzesänderungen z.B. im Unterbringungsrecht (§1906 BGB), aber auch im Sozialrecht (SGB II, SGB XII) und in allen möglichen Rechtsgebieten, welche die konkreten Fälle des Berufsbetreuers tangieren.Viele Berufsbetreuer bauen sich mehrere Standbeine auf und betätigen sich in verwandten Tätigkeitsfeldern auch als Berufsvormund, Verfahrensbeistand/Umgangspfleger, Nachlasspfleger oder als Verfahrenspfleger in Betreuungs- und Unterbringungssachen.
Wir empfehlen Ihnen für ergänzende Informationen die folgenden Internetseite:
Online Lexikon zum Betreuungsrecht unseres Referenten Horst Deinert