Fortbildungen in der Betreuerpraxis
Nach § 29 BtOG sind berufliche Betreuer angehalten, in eigener Verantwortung regelmäßig berufsbezogene Fortbildungen zu absolvieren und die Nachweise dann der Stammbehörde vorzulegen.
Unter diesem Programmpunkt finden Sie anerkennungsfähige Fortbildungen, die Ihnen das nötige Wissen in rechtlichen, praktischen und psychologischen Bereichen für Ihre alltägliche Arbeit in der Betreuungspraxis vermitteln.
Am 10. April 2025 wurde das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit dem KostBRÄG 2025 treten zum 1. Januar 2026 umfassende Neuregelungen für die Vergütung beruflicher Betreuer:innen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen finden Sie unter Überblick Berufliche Betreuung.