Sachkundelehrgang
Anerkennung unseres Sachkundelehrgangs
Unser Sachkundelehrgang Modul 1 bis Modul 11 wurde vom KVJS, der für die Anerkennung der Sachkundelehrgänge zuständigen Behörde in Baden-Württemberg, anerkannt. Die Anerkennung gilt in allen Bundesländern.
Unser Sachkundelehrgang erfüllt nunmehr im Hinblick auf Inhalt und Umfang die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §23 Abs.3 Satz 2 BtOG, §3 BtRegV in Verbindung der Anlage (Module 1-11) für die Erstregistrierung von Neueinsteigern (ab 1.1.2023).
Wir empfehlen Übergangsbetreuern und auch Neueinsteigern dringend, sich über den Umfang und den Inhalt der Qualifikationsnachweise rechtzeitig mit der Stammbehörde abzustimmen. Nach §7 BtRegV hat die Stammbehörde in jedem Einzelfall erheblichen Spielraum, anderweitige Nachweise aus Ausbildung, Studium und Weiterbildungen anzuerkennen.
Unser Seminarangebot wird laufend aktualisiert. Wir bieten alle 11 Module des Sachkundelehrgangs jährlich mehrfach an. Sollte die gewünschte Veranstaltung bereits ausgebucht sein oder terminlich nicht passen, dann schauen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf unsere Homepage.
Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweis zur Reihenfolge der Modul-Kurse 1-11
Neueinsteiger sollten möglichst mit Modul 1 beginnen.
Die Einhaltung der Reihenfolge 1-7 ist sinnvoll, aber nicht notwendig. Die weiteren Module nach Modul 1 können auch in beliebiger Reihenfolge gebucht werden.
Der behandelte Seminarinhalt eines jeden Moduls wird nach einer Selbstlernphase in einer Klausur geprüft. Für jedes Modul wird nach bestandener Klausur ein Sachkundenachweis ausgestellt.