Überblick Sachkunde Hochschulabsolventen
Nach der Anlage zu § 3 Absatz 4 BtRegV können Hochschulabsolventen in den Modulen 1 bis 9 bis zu 50 Prozent des vorgegebenen Modulumfangs im Rahmen von Selbstlernphasen absolvieren. Modul 10 und 11 sind von dieser Regelung ausgenommen.
In der Vergangenheit wurden wir immer wieder angefragt, ob wir gemäß der gesetzlichen Grundlage einen Sachkundelehrgang für Hochschulabsolventen anbieten können. Dies haben wir nun umgesetzt:
Das Weinsberger Forum hat ab März 2024 einen speziellen Sachkundelehrgang für Hochschulabsolventen im Programm. Dieser wurde vom KVJS, der für die Anerkennung der Sachkundelehrgänge zuständigen Behörde in Baden-Württemberg, mit Bescheid vom 02.11.2023, Aktenzeichen 428.9.14.33, anerkannt. Die Anerkennung gilt in allen Bundesländern.
In der Konzeption haben wir die verkürzte Inhaltsvermittlung durch Referenten im Rahmen eines Seminars und die umfangreichere Selbstlernphase von 50 Prozent, die für Hochschulabsolventen im Gesetz vorgesehen ist, berücksichtigt.
Der Vorteil dieses Lehrgangs im Vergleich zu unserem regulären Sachkundelehrgang ist die verkürzte Anwesenheitszeit, dadurch mehr zeitliche Flexibilität sowie geringe Kosten für die Teilnehmenden. Falls Sie als Akademiker trotzdem eine ausführliche Behandlung der Inhalte durch einen Referenten bevorzugen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an Modulen des regulären Sachkundelehrgangs.
Dieser Sachkundelehrgang richtet sich an alle Hochschulabsolventen mit einem abgeschlossenen Staatsexamen, Bachelor, Master, Diplom oder Magister. Eine Kopie des Hochschulabschlusses muss dem Weinsberger Forum vorliegen.
Informationen zu Seminarinhalten, Umfang und Preise finden Sie hier:
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Teilnahmevoraussetzung
Teilnahmevoraussetzung
Dieser Sachkundelehrgang richtet sich an alle Hochschulabsolventen mit einem abgeschlossenen Staatsexamen, Bachelor, Master, Diplom oder Magister.
Ein Fachwirt oder anderweitiger Abschluss der IHK kann vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BGH (2015, XII ZB 186/15) und des BayObLG (2023, 101 VA 153/23) derzeit nicht als Zugangsvoraussetzung für unseren Sachkundelehrgang anerkannt werden. -
Abstimmung mit der Stammbehörde
Abstimmung mit der Stammbehörde
Wir empfehlen Neueinsteigern dringend, sich vorab über den Umfang und den Inhalt der erforderlichen Qualifikationsnachweise rechtzeitig mit der Stammbehörde abzustimmen. Nach §7 BtRegV hat die Stammbehörde in jedem Einzelfall Spielraum, anderweitige Nachweise aus Ausbildung, Studium und Weiterbildungen anzuerkennen. Auch für die Prüfung von ausländischen Sachkundenachweisen im Sinne von § 9 BtRegV ist die Stammbehörde zuständig.
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Hinweis zur Reihenfolge der Modul-Kurse 1 bis 11
Hinweis zur Reihenfolge der Modul-Kurse 1 bis 11
Neueinsteiger sollten möglichst mit Modul 1 beginnen. Die Einhaltung der Reihenfolge 1 bis 7 ist sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig. Wir empfehlen grundsätzlich die Reihenfolge bei den Modulen 3,4 und 5, bei den Modulen 6 und 7, bei den Modulen 8 und 9 sowie bei den Modulen 10 und 11 zu berücksichtigen. Falls dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, können die Module in anderer Reihenfolge gebucht werden.
Unser Seminarangebot wird laufend aktualisiert. Wir bieten alle 11 Module des Sachkundelehrgangs jährlich mehrfach an. Sollte die gewünschte Veranstaltung bereits ausgebucht sein oder terminlich nicht passen, dann schauen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf unsere Homepage.
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Umfang des Sachkundelehrgangs
Umfang des Sachkundelehrgangs
Der Umfang des gesamten Sachkundelehrgangs (inkl. Seminarzeit, Selbstlernphase und Prüfungen) beträgt 270 Zeitstunden.
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Ablauf: Seminar und Selbstlernphase
Ablauf: Seminar und Selbstlernphase
Die Referenten behandeln im Rahmen des Seminars die Inhalte in kompakter Form. Im Anschluss beginnt die umfangreiche Selbstlernphase: Sie gestaltet sich durch das eigenständige Lernen anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen und freiwilligen Übungsaufgaben. Um zur Modulprüfung zugelassen zu werden, ist das Bestehen einer Vor-Prüfungsleistung in Form einer verkürzten Klausur erforderlich. Diese ist innerhalb der Selbstlernphase, ohne festen Termin, alleine zu bearbeiten. Diese Methode soll es Ihnen als Teilnehmenden einfacher machen, sich mit den Lerninhalten aktiv auseinanderzusetzen und die Inhalte durch eine Selbstüberprüfung besser zu verstehen und zu verinnerlichen. Ein kursinternes Forum bietet die Möglichkeit eines Austauschs während der Selbstlernphase.
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Sonderrabatt
Sonderrabatt
Nach der Teilnahme an allen 11 Modulen unseres Sachkundelehrgangs Beruflicher Betreuer gewähren wir zusätzlich zu unserem regulären Rabatt einen weiteren Sonderrabatt. Sie erhalten auf das letzte Modul einen Rabatt im Wert eines 1-tägigen Sachkundemoduls (M1, M3, M4, M5, M6, M7) bzw. 234, - Euro.
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Persönlicher Tutorservice
Persönlicher Tutorservice
Nach Abschluss von vier Modulen unseres Sachkundelehrgangs Beruflicher Betreuer / Sachkundelehrgangs Beruflicher Betreuer für Hochschulabsolventen stellt Ihnen das Weinsberger Forum einen individuellen Tutor zur Verfügung. Den Tutor können Sie dann in der Anfangsphase Ihrer Betreuertätigkeit für die ersten Betreuungsfälle als Berater kostenlos in Anspruch nehmen. Dieses Angebot umfasst bis zu 3 Beratungsstunden und ist bis zu 24 Monate nach Erhalt des Tutor-Schreibens gültig.
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Anerkennung Sachkundelehrgang
Anerkennung Sachkundelehrgang
Unser Sachkundelehrgang für Hochschulabsolventen erfüllt im Hinblick auf Inhalt und Umfang die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §23 Abs.3 Satz 2 BtOG, §3 BtRegV in Verbindung mit der Anlage (Module 1 bis 11) für die Erstregistrierung von Neueinsteigern (ab 01.01.2023).