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Berufliche Betreuung

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmachten sind effektive und autonomiewahrende Gestaltungsmittel, um die Besorgung eigener Angelegenheiten gerade im Falle von Krankheit und Behinderung den eigenen Vorstellungen entsprechend sicherzustellen. Form- und Gestaltungsfragen, die Auswahl des Bevollmächtigten sowie inhaltliche Anforderungen stellen ganz regelmäßig vor nicht unerhebliche Herausforderungen. Gleiches gilt für Aspekte um die Kontrolle und die Haftung der Bevollmächtigten. Eine individuelle, maßgeschneiderte Vorsorgeplanung und Beratung mit einem passgenauen Zuschnitt von Vollmachtlösungen erfordert ebenso profunde und tiefgehende Praxis- und Rechtskenntnisse wie die Wahrnehmung der Vollmacht durch einen Bevollmächtigten.

Unsere Seminare machen alle mit solchen Fragen befassten Akteure (Betreuungsbehörden, Gerichte, Bevollmächtigte, Betreuer, Rechtsanwälte und andere mehr) mit dem erforderlichen Rüstzeug vertraut.


Patientenverfügung

Gerade Fragen um das „ob“ und „wie“ lebenserhaltender Maßnahmen, aber auch Aspekte rund um medizinische Behandlungen generell und allgemein stehen im Fokus von Patientenverfügungen. Diese erlauben Vorkehrungen in Gestalt vorweggenommener Einwilligungen oder Nichteinwilligungen für Maßnahmen, in denen der Patient selbst nicht mehr einsichts- und steuerungsfähig ist und Hintergründe sowie Zielsetzungen einzelner Behandlungsmaßnahmen nicht begreifen kann. Es geht insoweit um existenzielle Fragen, die ein profundes Wissen und emphatisches Finderspitzengefühl bei der spezifischen Erstellung und Beratung, aber auch vertiefte Kenntnisse im Umgang mit bereits bestehenden Patientenverfügungen – gerade auf Ebene von rechtlichen Betreuern, Gerichten sowie medizinischen und pflegerischen Personal – notwendig machen. Unser Kursangebot deckt die insoweit relevanten Fragen umfassend, praxisnah und mit entsprechendem Fallbezug ab.