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Testamentsvollstrecker werden

Wie wird man Testamentsvollstrecker?

Nur der Erblasser kann die Testamentsvollstreckung anordnen. Andere sind dazu nicht befugt, auch nicht das Nachlassgericht.

Die Ernennung zum Testamentsvollstrecker kann allerdings auch von Dritten und vom Nachlassgericht erfolgen.

Um zum Testamentsvollstrecker beauftragt zu werden, muss also zu Lebzeiten eine letztwillige Verfügung getroffen werden. Erst im Todesfall wird dann dieses Amt ausgeübt.

Wer wird Testamentsvollstrecker?

Die meisten Testierenden bestellen einen ihrer Angehörigen zum Testamentsvollstrecker. Zunehmend sind aber keine Angehörigen vorhanden und andere Vertrauenspersonen werden bestellt. Z.B. der langjährige Steuerberater, der Bankkundenberater, der Rechtsanwalt, der auch schon zum Vorsorgebevollmächtigten bestellt wurde usw.

Steuerberater und Banken können das Amt des Testamentsvollstreckers auch geschäftsmäßig ausüben und entsprechend werben ohne dadurch gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz zu verstoßen.

Es gibt keine staatlich anerkannte Ausbildung zum Testamentsvollstrecker, aber eine Fortbildung durch unseren Zertifikats-Kurs ist eine gute Vorbereitung auf eine entsprechende Tätigkeit.