Testamentsvollstreckung
Was verdient ein Testamentsvollstrecker?
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers kann im Testament festgelegt werden. Der Testierende kann einen Pauschalbetrag bestimmen oder eine jährliche pauschale Vergütung. Möglich ist auch eine Quote aus dem Aktivnachlass oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Manchmal wird in Testamenten auf die üblichen Gebührenordnungen von Rechtsanwälten oder Steuerberatern verwiesen.
Wenn der Testamentsvollstrecker ausdrücklich keine Vergütung vorsieht, ist eine solche Verfügung wirksam. Der vorgesehene Testamentsvollstrecker kann dann ggf. die Übernahme des Amtes ablehnen.
Wenn keine Regelung getroffen wurde, kann der Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung verlangen. In der Praxis wird dann oftmals nach der Neuen Rheinischen Tabelle oder nach der Möhringschen Tabelle abgerechnet.
Neben der Vergütung kann der Testamentsvollstrecker auch Aufwendungsersatz für Fahrtkosten, Porti, Telefon usw. geltend machen.