Praxis des Verfahrensbeistands | Weinsberger Forum
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Seminare: Recht und Psychologie
praxisnah fundiert wegweisend

Abendkurs - Zertifikatskurs Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen Modul 2: Psychologischer Teil

12.11.2024 (Di) bis 05.12.2024 (Do) | Live-Online
12.12.2024 (Do) | Klausur online
Seminarnummer: 24 0121

Inhalt

Dieses Seminar richtet sich an RechtsanwältInnen, PsychologInnen, SozialpädagogInnen, PädagogInnen und andere Berufe im rechtlichen und psychologisch-pädagogischen Bereich.

Der Lehrgang ist eine interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 Abs.1 FAO.
Unsere Live-Online-Seminare erfüllen die Voraussetzungen nach § 15 Abs.2 FAO.

Diese Weiterbildung wurde vor allem für Berufstätige als Abendkurs konzipiert. Der Zertifikatslehrgang wird an 8 Abenden als Live-Online-Seminar in Blöcken von jeweils 3 Zeitstunden (16:45 - 20:00 Uhr) durchgeführt.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder werden in dem neu eingefügten § 158a FamFG (tritt am 1.1.2022 in Kraft) die Lehrinhalte hinsichtlich der fachlichen Eignung des Verfahrensbeistands im Gesetz festgelegt.
Danach muss der Verfahrensbeistand nachweislich über folgende Kenntnisse verfügen:
Über Grundkenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts, des Verfahrensrechts in Kindschaftssachen und des Kinder- und Jugendhilferechts. Außerdem über Kenntnisse der Entwicklungspsychologie des Kindes und über kindgerechte Gesprächstechniken.
Der Nachweis dieser Kenntnisse kann über die jeweilige Berufsqualifikation erfolgen. Als geeignete Berufsqualifikationen führt das Gesetz auf:
Sozialpädagogische, pädagogische, juristische und psychologische Qualifizierungen („158a Abs. 1 Satz 3 FamFG).
Spezifische Kenntnisse für die Tätigkeit des Verfahrensbeistands sind durch eine Zusatzqualifikation nachzuweisen.
In unseren Lehrgängen werden sowohl die erforderlichen Grundkenntnisse als auch die spezifischen Kenntnisse für die Tätigkeit des Verfahrensbeistands handlungsorientiert vermittelt. Nach bestandener Klausur werden die Qualifizierungsnachweise ausgestellt.
Der Zertifikatslehrgang wird ab Januar 2022 in zwei Modulen durchgeführt. Im Modul 1 wird der rechtliche Teil und die Praxis der Verfahrensbeistandschaft behandelt. Im psychologischen Teil werden insbesondere die entwicklungspsychologischen Grundlagen, Fragen zum Kindeswohl und die Kommunikation mit Kindern vermittelt.
Die beiden Module können auch einzeln gebucht werden. Nach bestandener Klausur wird jeweils ein Qualifizierungsnachweis ausgestellt, der dem Familiengericht vorgelegt werden kann.
Nach erfolgreicher Absolvierung beider Module erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.

Inhalte:
Modul 2
Psychologischer Teil

  • Entwicklungspsychologische Grundlagen
  • Bindung und Beziehung
  • Risiko-, Schutz-, Resilienzfaktoren
  • Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Kindeswille
  • Rolle des Verfahrensbeistands
  • Scheidungsfolgen, Wechselmodell, Umgang
  • Kommunikation mit dem Kind
  • Kindgerechte Gesprächstechniken
  • Elterngespräch
  • Praktische Fragen


Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Selbstlernphase
Die einwöchige Selbstlernphase dient der Wiederholung und Vertiefung der behandelten Inhalte anhand der Seminarunterlagen, Übungsfragen und weiterführender Literatur.
(Selbstlernstunden empfohlen: 15 Stunden)

Klausur
Die Klausur findet zeitversetzt eine Woche nach Seminarende online auf der Lernplattform des Weinsberger Forums statt.

Gesetzestexte / Arbeitsmittel

BGB, FamFG, VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz)
Empfohlene Gesetzessammlung: FamR, Familienrecht, Beck-Texte im dtv, neuste Auflage (In der empfohlenen Gesetzessammlung sind alle oben genannten Gesetzestexte enthalten

Ablauf

Das Seminar umfasst je Termin 3 Zeitstunden und findet von 16:45 bis 20:00 Uhr statt.

Termine:

Dienstag, 12.11.2024

Donnerstag, 14.11.2024

Dienstag, 19.11.2024

Donnerstag, 21.11.2024

Dienstag, 26.11.2024

Donnerstag, 28.11.2024

Dienstag, 03.12.2024

Donnerstag, 05.12.2024

Nach dem letzten Abendtermin schließt eine Selbstlernphase an.

Klausur:
Am Donnerstag, 12.12.2024 findet von 17:00 bis 19:00 Uhr eine Online-Klausur
videoüberwacht statt. Diese wird auf der Lernplattform bereitgestellt und wird direkt am PC bearbeitet.

Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder Laptop mit Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrophon (Headset)
  • Kamera


Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Klausur und die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.

Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am ersten Seminartag ist für Notfälle ab 16:15 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.

Referenten

Dr. Carsten Unger

Carsten Unger

Diplom-Psychologe und Fachpsychologe für Rechtspsychologie, Psychologischer Sachverständiger im Familienrecht

Dr. Carsten Unger, Jahrgang 1958. Diplom-Psychologe, Fachpsychologe für Rechtspsychologie. Seit über 30 Jahren als Sachverständiger in familiengerichtlichen Verfahren tätig. Leitung des „Institut für gerichtspsychologische Gutachten“ (Ahrensburg bei Hamburg) mit einem Team von 16 Psycholog*innen. Dissertation im Rahmen der Trennungsforschung. Fortbildungsreferent für Familienrichter, Rechtsanwälte und Sozialpädagogen.

Ort

Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.

Preise

Teilnahmegebühren

Seminar : 920,- € inklusive Klausurgebühr (umsatzsteuerfrei)

Reduzierter Preis: 828,-€ (siehe Rabattsystem)

Rabatt

Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.

Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.

Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.

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