Verfahrensbeistand
Was hat sich mit der Reform verändert?
- Persönliche und fachliche Eignung ist jetzt gesetzlich geregelt
- Erweitertes Führungszeugnis
- Sozialpädagogische, pädagogische, juristische oder psychologische Berufsqualifikation
- Spezifische Zusatzqualifikation für die Tätigkeit als Verfahrensbeistand
Welche Fortbildungsinhalte müssen nach § 158a FamFG im rechtlichen und psychologischen Bereich dem Familiengericht nachgewiesen werden?
- Grundkenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts- und des Verfahrensrechts
- Pädagogische und psychologische Kenntnisse: Kindgerechte Gesprächstechniken, Grundwissen zur Entwicklungspsychologie
- Was sind die Aufgaben eines Verfahrensbeistands?
- Vertretung von Wünschen und Interessen des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren
- Kommunikation mit dem Kind selbst, mit den Eltern sowie ggf. mit Fachkräften
- Hinwirken auf das Einvernehmen der Parteien
In welchen Fällen und von wem wird im Einzelfall ein Verfahrensbeistand bestellt?
- In Verfahren rund um die Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB
- In fast allen Verfahren zur elterlichen Sorge oder zum Umgangsrecht
- Im Bereich der geschlossenen Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen für Kinder und Jugendliche
- In Fragen zur Herausgabe von Kindern, Auskunftsrecht, Überprüfung von Einschränkungen des Sorgerechts
Wo bewirbt man sich als Verfahrensbeistand?
- Direkt bei den Familiengerichten
- Mit Lebenslauf und qualifizierenden Unterlagen
Wie wird die Tätigkeit vergütet?
- Einfacher Aufgabenkreis pauschal 350 €
- Erweiterter Aufgabenkreis pauschal 550 €
Informationsbroschüre
Für dieses Seminar Verfahrensbeistand haben wir eine Informationsbroschüre zum download:
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