Gutachter im familiengerichtlichen Verfahren
Im Jahr 2017 wurden vor deutschen Familiengerichten mehr als 340.000 Kindschaftsverfahren durchgeführt. Die familiengerichtlichen Entscheidungen haben oft erhebliche Auswirkungen auf die Familien, insbesondere auf die betroffenen Kinder und auf deren Sorgeberechtigte. Sorge- und Umgangsstreitigkeiten verlaufen häufig in Hochkonfliktfeldern, erst recht Kinderschutzverfahren mit strafrechtlichen Dimensionen.
Familiengerichtliche Sachverständigengutachten haben für die richterlichen Entscheidungen eine hohe Bedeutung. Der Gutachter sollte daher über eine hohe Qualifizierung verfügen und sein Handwerkszeug beherrschen.
Der Gutachter muss in der Lage sein, auch komplexe Beweisbeschlüsse inhaltlich hinlänglich zu verstehen. Dazu gehört auch, dass er sich mit der rechtlichen Denkweise des Auftraggebers (des Familienrichters/der Familienrichterin) vertraut macht. Kenntnisse der einschlägigen materiellen und verfahrensrechtlichen Gesetze sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu (z.B zum Wächteramt des Staates, Kindeswohl, Rechte der Eltern, etc.) sind unbedingt erforderlich.
Mit der Reform des FamFG (§163) sowie den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Familienrechtliche Gutachten 2015“ wurden Mindestanforderungen formuliert, die ein im Kindschaftsrecht tätiger Gutachter erfüllen sollte.
Der Gutachter wird im Ermessen des Familienrichters/der Familienrichterin für den jeweiligen Fall ausgewählt und bestellt.
Viele Familienrichter beklagen, dass es zu wenige qualifizierte Gutachter gibt.
Qualifizierte Gutachter werden gesucht. Wenn Sie die Mindestvoraussetzungen erfüllen und eine weitere spezifische Fortbildung zur Qualifizierung als Gutachter im Kindschaftsrecht vorweisen, sind die Chancen sehr gut, von den Familiengerichten bestellt zu werden.
Das Weinsberger Forum bietet jetzt den Zertifikatslehrgang erstmals auch für Pädagogen und Sozialpädagogen an.