Sie erreichen uns
Mo. bis Do. von 9.00 bis 12.00 Uhr
und von 13.30 bis 16.30 Uhr
Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr
07134 / 22 0 44

Kinder- und Jugendhilfe

Umgangspfleger und Umgangsbegleiter

zu den Seminaren

Aufgaben des Umgangspflegers / Umgangsbegleiters

Der Umgangspfleger kann bei Störungen des Umgangsrechts auf Anordnung des Familiengerichts bestellt werden (§ 1684 Abs.2 BGB). Der Umgangspfleger soll die Durchführung des Umgangsrechts ermöglichen. Er kann die Herausgabe an den Umgangsberechtigten verlangen. Er kann mit beiden Eltern über die Ausgestaltung des Umgangs verhandeln und auf eine einvernehmliche Regelung hinwirken.

Kommt es zu keiner Einigung hat der Umgangspfleger das Recht, die Umgangsrechtspflichten selbst zu konkretisieren und im gerichtlichen Verfahren gegen den widerstrebenden Elternteil durchzusetzen.

Der Umgangspfleger ist Pfleger des Kindes. Er muss also dessen Wohl und Interesse vertreten.

Das Gesetz regelt keine Zugangsvoraussetzungen für Umgangspfleger. Das Familiengericht kann im konkreten Fall einen geeigneten Umgangspfleger bestellen. Materiell rechtliche Kenntnisse hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechts, aber auch bezüglich der Verfahrensvorschriften werden vorausgesetzt. Psychologisch-pädagogische Kenntnisse sowie kommunikative Fähigkeiten sind darüber hinaus erforderlich. Der Umgangspfleger hat nicht nur mit traumatisierten Kindern, sondern auch mit schwierigen Eltern zu tun.

Besonders geeignet sind neben im Familienrecht tätigen Rechtsanwälten vor allem Psychologen, Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Berufsbetreuer und  Mediatoren. Aber auch andere Berufe können bei entsprechender Qualifizierung vom Familiengericht bei der Bestellung berücksichtigt werden.

Neubewerber sollten sich mit den erworbenen Qualifizierungs-Nachweisen beim Familiengericht bewerben.

Zielgruppe

Unsere Seminare richten sich an Rechtsanwälte, Psychologen, Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Berufsbetreuer und Mediatoren, aber auch an Teilnehmer anderer Berufe, die an einer Fortbildung zum Umgangspfleger interessiert sind.

Was verdient ein Umgangspfleger / Umgangsbegleiter?

Umgangspfleger Umgangsbegleiter Vergütung

Der Umgangspfleger kann die aufgewendete Zeit minutengenau abrechnen, je nach Grundberuf sind bis zu 39 € pro Stunde bei einem abgeschlossenen Studium möglich.

Der Umgangsbegleiter rechnet über das Jugendamt ab. Diese bewilligen Stundensätze bis zu 50 €.

Ausbildung zum Umgangspfleger und Umgangsbegleiter

Eine förmliche Ausbildung zum Umgangspfleger wird nicht verlangt. Das Familiengericht bestellt den Umgangspfleger, den es für geeignet hält. Das können neben Rechtsanwälten auch Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Pädagogen, Erzieherinnen, Berufsbetreuer, Berufsvormünder oder Angehörige anderer sozialer Berufe sein.

Der Familienrichter ist in der Auswahl des Umgangspflegers nicht an nachgewiesene Fachkenntnisse gebunden.

In der Praxis wird meistens der Nachweis einer Fortbildung oder Weiterbildung zum Umgangspfleger verlangt. 

Anzeige von 1 - 15 von insgesamt 66
Seminar-Nr. Seminar-Bezeichnung Datum Ort
24 0374 (Rechts)Medizinische Aspekte bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung 10.04.2024 (Mi) Live-Online
24 0040 (Rechts)Medizinische Aspekte bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung 28.10.2024 (Mo) Live-Online
24 0421 (S)elektiver Mutismus – Wenn Kinder verstummen 02.10.2024 (Mi) Live-Online
24 0288 Angststörungen im Kindes- und Jugendalter 16.05.2024 (Do) Live-Online
24 0420 Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern und Jugendlichen 01.10.2024 (Di) Live-Online
24 0428 Digitale Medien im Kinderschutz (NEU) 17.07.2024 (Mi) Live-Online
25 0009 Digitale Medien im Kinderschutz 26.02.2025 (Mi) Live-Online
24 0087 Dynamiken sexualisierter Gewalt gegen Kinder - Eine fundierte Annäherung an das Thema 24.07.2024 (Mi) –
25.07.2024 (Do)
Live-Online
24 0098 Dynamiken sexualisierter Gewalt gegen Kinder - Eine fundierte Annäherung an das Thema 13.11.2024 (Mi) –
14.11.2024 (Do)
Live-Online
24 0109 Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung aus familienrechtspsychologischer Sicht 06.11.2024 (Mi) Live-Online
24 0316 Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung aus familienrechtspsychologischer Sicht 28.06.2024 (Fr) Live-Online
24 0409 Emotionale Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (NEU) 05.12.2024 (Do) Live-Online
24 0257 Entscheidungen im Kinderschutz - Ein Dilemma? 14.05.2024 (Di) Live-Online
24 0330 Entscheidungen im Kinderschutz - Ein Dilemma? 02.10.2024 (Mi) Live-Online
24 0279 Erziehungsfähigkeit und Kindeswohl: Eltern und Kinder mit psychischen Störungen (NEU) 11.10.2024 (Fr) Live-Online