Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bzw. Kommunaler Sozialdienst (KSD) oder die Bezirkssozialarbeit (BSA) sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass in deren Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben gemäß SGB VIII eingehalten werden. Die rechtlichen Kenntnisse der einzelnen Mitarbeiter sollten in besonders sensiblen Bereichen möglichst auf dem neuen Stand sein. Im Bereich Kinderschutz haften die leitenden Führungskräfte, aber ggf. auch die Mitarbeiter an der Basis (z.B. Erzieher/innen, Heilerziehungspfleger) bei entsprechenden Defiziten (durch Tun oder Unterlassen) nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich.
Gesetzesreformen (z.B. zum § 8a, 8b, 79a SGB VIII) haben die Einrichtungen umgehend umzusetzen. Ebenso aktuelle gesellschaftliche Veränderungen wie z.B.im Bereich Migration, Unbegleitete ausländische Kinder- und Jugendliche (UMA).
Wir bieten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Einrichtung zu diesen Themen, ebenso im Bereich Jugendpsychiatrie und Jugendpsychologie, zahlreiche Basislehrgänge und Fortbildungen an. Unser Angebot wird ständig erweitert.