Schulen
Schulen sind verpflichtet, organisatorische Vorkehrungen zu treffen, damit das Frühwarnsystem gemäß § 8a SGB VIII (Verdacht bei Kindesmisshandlung) reibungslos angewandt wird. Neben der Schulleitung wird meistens eine Kollegin/ein Kollege bestimmt, der neben dem Schulsozialarbeiter in solchen Fällen beigezogen wird.
Wir bieten zum § 8a SGB VIII (Kinderschutzfachkraft) einen Basislehrgang an, der auch für Schulsozialarbeiter geeignet ist.
Auch bieten wir mehrere Seminare zum Thema Flucht und Migration an: Traumatisierung von Flüchtlingskindern, Migration-interkulturelle Kompetenz u.a.
Unser Seminarangebot für Schulen wird künftig ausgeweitet.
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