Begleiteter Umgang - Gestaltungsmöglichkeiten der Kompetenzverteilung zwischen Familiengericht und Jugendamt
Inhalt
Das Halbtagsseminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende des Jugendamts (ASD/Vormundschaften), ist aber ebenfalls für Verfahrensbeistände, Berufsvormünder, Umgangspfleger und Umgangsbegleiter sowie für Sachverständige in Kindschaftsverfahren gut geeignet.
Die Veranstaltung behandelt die im Familiengericht schwerpunktmäßig auftretenden Umgangsverfahren. Es soll zu einer möglichst effizienten Bearbeitung dieser Angelegenheiten beitragen und Fehlerquellen aufzeigen.
Der Schwerpunkt wird auf die ganz überwiegend vorliegenden Ausgangssituationen in Umgangsangelegenheiten (erstmalige Gestaltung einer Umgangsregelung; Abänderung von Umgangsregelungen; begleitete Umgänge) gerichtet.
Unter Veranschaulichung der materiell-rechtlichen Grundlagen und der hierzu in jüngerer Zeit ergangenen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Beschlüsse werden die typischen Fallkonstellationen untersucht und Gestaltungsmöglichkeiten in der behördlichen Praxis sowie im gerichtlichen Verfahren thematisiert.
Dabei wird ein Schwerpunkt bei der Zulässigkeit und Ausgestaltung von begleiteten Umgängen gesetzt. Hierbei werden insbesondere die Vorzüge und Nachteile von (außer-)gerichtlichen Umgangsregelungen sowie die Besonderheiten bei der Einrichtung von begleiteten Umgängen (einschließlich jugendhilferechtlicher Bezüge) dargestellt.
Begleitet wird die Auseinandersetzung von einer Darstellung des Ablaufs von Kindschaftsverfahren aus Sicht des Familiengerichts und der Darstellung einer effektiven Einflussnahme der Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverständige) auf den Verfahrensausgang.
Dabei sind die Teilnehmenden ausdrücklich eingeladen, Fallgestaltungen und Problemaspekte aus der eigenen beruflichen Tätigkeit miteinzubringen.
Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.
Ablauf
Das Halbtagsseminar umfasst 3 Zeitstunden und findet von 9:00 bis ca. 12:15 Uhr statt.
Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.
Technische Voraussetzungen
- Computer oder Laptop mit Internetzugang
- Lautsprecher und Mikrophon (Headset)
- Kamera (wünschenswert)
Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.
Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am Seminartag ist das Notfalltelefon ab 30min vor Seminarbeginn von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums besetzt. Die Durchwahlnummer erhalten Sie von uns in der E-Mail mit den Zugangsdaten.
Referenten
Jan Prinz
Richter am Amtsgericht Bottrop
Jan Prinz, LL.M., ist Richter am Amtsgericht in Bottrop, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und Dozent an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen. Er bildet darüber hinaus regelmäßig Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe fort.
Im Rahmen der Rechtsprechung ist er seit 2017 im familiengerichtlichen Dezernat und überdies als Güterichter tätig. Darüber hinaus prüft er in beiden juristischen Staatsprüfungen.
Jan Prinz kommentiert maßgebliche allgemeine Vorschriften des FamFG (§§ 23-37) im beckOGK. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig zu aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen in juristischen Fachzeitschriften.
Ort
Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.
Preise
Teilnahmegebühren
Seminar: 170,- € (umsatzsteuerfrei)
Reduzierter Preis: 153,- € (siehe Rabattsystem)
Rabatt
Ehemalige Teilnehmer erhalten einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Der Preisnachlass gilt ebenfalls für Teilnehmer, deren Firma/Institution/Behörde bereits als Kunde gelistet ist.
Melden sich zwei oder mehr Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar ebenfalls diesen Rabatt.