Reformen des Gewaltschutz- und Kindschaftsrechts – beschlossene Neuregelungen und absehbare Umwälzungen im Kindschaftsrecht | Weinsberger Forum
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Kinder- und Jugendhilfe

Reformen des Gewaltschutz- und Kindschaftsrechts – beschlossene Neuregelungen und absehbare Umwälzungen im Kindschaftsrecht

19.11.2026 (Do) | Live-Online
Seminarnummer: 26 0621

Inhalt

Dieses Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende des Jugendamts (ASD/Vormundschaften), ist aber ebenso für Fachkräfte freier Jugendhilfeträger, Verfahrensbeistände, Berufsvormünder sowie ggf. Umgangspfleger und Umgangsbegleiter sowie für Sachverständige in Kindschaftsverfahren geeignet. Es richtet sich aber auch an die Fachanwaltschaft im Familienrecht.


Der Gesetzgeber hat Anfang Mai 2025 das sog. Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz verabschiedet. Teile des Gesetzespakets treten nun sehr kurzfristig in Kraft; andere Änderungen werden zum Jahreswechsel 2026/2027 virulent. Dabei ergeben – neben den in der Presse besprochenen Veränderungen im Gewaltschutzrecht (im engeren Sinne) – die Neuregelungen auch erhebliche Veränderungen im Umgangsrecht.

Die maßgeblichen praxisrelevanten Änderungen werden vorgestellt. Dabei zeigt das Seminar die Reformen im GewSchG, diejenigen im BGB sowie die flankierenden verfahrensrechtlichen Regelungen auf. Dabei werden sowohl Systemneuerungen als auch Systembrüche erläutert.

Nachdem der Gesetzgeber die vorstehenden Änderungen beschlossen hat, werfen nunmehr erheblich größere Umwälzungen im Kindschaftsrecht – sowohl im Bereich der elterlichen Sorge als auch im Bereich des Umgangsrechts – ihre Schatten voraus:

Die Bundesregierung plant eine umfassende „Modernisierung“ des Kindschaftsrechts auf der Basis eines bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegten Entwurfs, indes mit diversen weiteren Modifikationen. Nach den Plänen der Regierung soll das Gesetzgebungsverfahren dergestalt beschleunigt durchgeführt werden, dass mit einem Inkrafttreten dieser weitreichensten Änderungen seit über einem Jahrzehnt im Jahr 2027 zu rechnen ist.

Im Rahmen des Seminars werden die maßgeblichen praxisrelevanten Änderungen nach dem aktuellen Stand der Beratungen vorgestellt.

Die Veranstaltung hat das Ziel, den Teilnehmenden die Möglichkeiten und Fallstricke im Bereich des künftigen Fokus auf elterliche Eigenverantwortung einerseits und auf den effektiven Schutz von Kindern vor Gewalt andererseits in familiengerichtlichen Verfahren aufzuzeigen. Dabei sollen insbesondere anwaltliche Gestaltungsoptionen beleuchtet werden.


Teilnahmebescheinigung

Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Ablauf

Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden und findet zwischen 09:00 und 16:30 Uhr statt. Während der Veranstaltung gibt es zwischendurch Pausen sowie eine Mittagspause, die in der Regel zwischen 12:15 und 13:15 Uhr stattfindet.

Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder Laptop mit Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrophon
  • Kamera (wünschenswert)


Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.

Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am Seminartag ist das Notfalltelefon ab 30min vor Seminarbeginn von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums besetzt. Die Durchwahlnummer erhalten Sie von uns in der E-Mail mit den Zugangsdaten.

Referenten

Jan Prinz

Jan Prinz

Richter am Amtsgericht Bottrop

Jan Prinz, LL.M., ist Richter am Amtsgericht in Bottrop, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und Dozent an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen. Er bildet darüber hinaus regelmäßig Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe fort.

Im Rahmen der Rechtsprechung ist er seit 2017 im familiengerichtlichen Dezernat und überdies als Güterichter tätig. Darüber hinaus prüft er in beiden juristischen Staatsprüfungen.

Jan Prinz kommentiert maßgebliche allgemeine Vorschriften des FamFG (§§ 23-37) im beckOGK. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig zu aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen in juristischen Fachzeitschriften.

Ort

Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.

Preise

Teilnahmegebühren

Seminar: 290,- € (umsatzsteuerfrei)

Reduzierter Preis: 261,- € (siehe Rabattsystem)

Rabatt

Ehemalige Teilnehmer erhalten einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Der Preisnachlass gilt ebenfalls für Teilnehmer, deren Firma/Institution/Behörde bereits als Kunde gelistet ist.

Melden sich zwei oder mehr Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar ebenfalls diesen Rabatt.

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Diese wird für den Versand der Zugangslinks zum Zoom-Raum und zur Lernplattform benötigt.3

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