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Kinder- und Jugendhilfe

Überblick zur Umgangspflegschaft und Umgangsbegleitung

zu den Seminaren

Umgangspflegschaft & begleiteter Umgang

Die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften im Bereich Umgangspflegschaft und begleiteter Umgang ist hoch – in vielen Regionen sogar enorm. Wer sich in diesem Feld engagiert, übernimmt eine zentrale Rolle für Kinder und Familien in besonders sensiblen Situationen. Unsere Fortbildung bereitet Sie praxisnah und fundiert auf beide Aufgabenbereiche vor – mit vielen Fallbeispielen, rechtlichem Know-how und einem starken Fokus auf den pädagogischen Alltag. 
 

Zertifikatslehrgang: UmgangspflegerIn

  • Was ist ein Umgangspfleger oder eine Umgangspflegerin?

    Was ist ein Umgangspfleger oder eine Umgangspflegerin?

    Bei der Umgangspflegschaft handelt es sich um eine familiengerichtliche Maßnahme, wodurch gerichtlich entschiedene Regelungen durch den/die UmgangspflegerIn umgesetzt werden (§1684 Abs.3 BGB). 
    Der/die UmgangspflegerIn handelt zum Wohl und im Interesse des Kindes. 

    Fallbeispiel:
    Ein Kind lebt nach der Trennung der Eltern bei der Mutter. Der Vater hat das Recht, das Kind regelmäßig zu sehen – doch die Übergaben verlaufen konflikthaft oder finden gar nicht statt, weil die Eltern sich streiten und nicht miteinander kommunizieren. Das Familiengericht kann in solchen Fällen einE UmgangspflegerIn einsetzen. Er/Sie organisiert dann die Übergaben und sorgt dafür, dass der Kontakt zum anderen Elternteil wie vereinbart stattfinden kann.

  • Was sind die Aufgaben?

    Was sind die Aufgaben?

    Der Umgangspfleger kann bei Störungen des Umgangsrechts auf Anordnung des Familiengerichts bestellt werden (§ 1684 Abs.3 BGB). Der Umgangspfleger soll die Durchführung des Umgangsrechts ermöglichen. Er kann die Herausgabe an den Umgangsberechtigten verlangen. Er kann mit beiden Eltern über die Ausgestaltung des Umgangs verhandeln und auf eine einvernehmliche Regelung hinwirken.
    Kommt es zu keiner Einigung hat der Umgangspfleger das Recht, die Umgangsrechtspflichten selbst zu konkretisieren und im gerichtlichen Verfahren gegen den widerstrebenden Elternteil durchzusetzen. 

    Fallbeispiel:
    Nach der Trennung lebt das Kind bei der Mutter, der Vater hat ein gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht. Die Mutter lehnt jedoch regelmäßige Treffen ab und begründet dies mit dem Wunsch des Kindes, nicht zum Vater zu wollen. Der Vater fühlt sich ausgeschlossen und wendet sich ans Gericht.
    Das Familiengericht setzt daraufhin eine Umgangspflegerin ein. Diese spricht mit beiden Elternteilen, überprüft die Situation, sucht nach Lösungen für die Übergabe. Als sich zeigt, dass keine Einigung erzielt wird, konkretisiert die Umgangspflegerin die Umgangszeiten verbindlich und sorgt dafür, dass die Übergaben wie festgelegt stattfinden. So wird das Umgangsrecht durchgesetzt – und der Kontakt zum Elternteil gesichert.

  • Wer kann UmgangspflegerIn werden?

    Wer kann UmgangspflegerIn werden?

    Das Gesetz regelt keine Zugangsvoraussetzungen für UmgangspflegerInnen. Das Familiengericht kann im konkreten Fall eineN geeigneteN UmgangspflegerIn bestellen. Materiell rechtliche Kenntnisse hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechts, aber auch bezüglich der Verfahrensvorschriften werden vorausgesetzt. Psychologisch-pädagogische Kenntnisse sowie kommunikative Fähigkeiten sind darüber hinaus erforderlich. Die Tätigkeit umfasst häufig die Arbeit mit emotional belasteten Kindern sowie mit Eltern, die sich in stark konfliktbehafteten Trennungs- oder Scheidungssituationen befinden. 
    Besonders geeignet sind neben im Familienrecht tätigen RechtsanwältInnen vor allem PsychologInnen, SozialpädagogInnen/SozialarbeiterInnen, BerufsbetreuerInnen und MediatorInnen. Aber auch andere Berufe können bei entsprechender Qualifizierung vom Familiengericht bei der Bestellung berücksichtigt werden. 

    Eine förmliche Ausbildung zum/zur UmgangspflegerIn ist nicht erforderlich. In der Praxis wird jedoch meistens der Nachweis über eine absolvierte Fort- oder Weiterbildung zum/zur UmgangspflegerIn erwartet. 
    Interessierte Neubewerber und Neubewerberinnen sollten sich mit ihren entsprechenden Qualifikationsnachweisen beim Familiengericht bewerben. 

  • Was erwartet Sie im Zertifikatslehrgang?

    Was erwartet Sie im Zertifikatslehrgang?

    Im Zertifikatslehrgang erhalten Sie einen kompakten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die praktische Tätigkeit des/der Umgangspflegers/in. Behandelt werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen ebenso wie die Anforderungen der familiengerichtlichen Praxis und die konkreten Aufgaben im Rahmen der Tätigkeit. Des Weiteren vermitteln wir psychologische Grundlagen, die für die Arbeit mit belasteten Familien unerlässlich sind. Sie lernen typische Belastungsfaktoren bei Eltern und Kindern kennen und erfahren, wie Sie professionell mit konflikthaften Situationen umgehen können.

    Anhand konkreter Fallkonstellationen thematisieren wir unter anderem:

    • Welche Voraussetzungen für einen gelingenden Umgang gegeben sein müssen – und wann ein Umgang auszuschließen ist.
    • Wie die Zusammenarbeit mit dem Familiengericht gelingt – inklusive Berichterstattung und Abrechnung.
    • Wie UmgangspflegerInnen auf psychische Belastungen reagieren können.

    Der Lehrgang bereitet Sie praxisnah auf die anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit als UmgangspflegerIn vor.

  • Was verdient ein Umgangspfleger?

    Was verdient ein Umgangspfleger?

    1. Vergütungssätze ab dem 01.01.2026:

    • 26,- Euro pro Stunde, wenn keine besonderen Kenntnisse vorliegen.
    • 33,- Euro pro Stunde, bei besonderen, für die Tätigkeit nutzbaren Kenntnissen, die durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung erworben wurden.
    • 44,- Euro pro Stunde, bei besonderen, für die Tätigkeit nutzbaren Kenntnissen, die durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden.
       

    2. Sondervergütung für Tätigkeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten – ab 01.01.2026:

    • Gemäß § 16 VBVG erhalten Verfahrens- und Umgangspfleger einen Zuschlag von 25 % auf den regulären Stundensatz, wenn das Familiengericht feststellt, dass die Tätigkeit zu folgenden Zeiten erforderlich war:
      • werktags zwischen 18:00 und 6:00 Uhr,
      • an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen.
    • Dieser Zuschlag wird gewährt, sofern das Gericht die Notwendigkeit der Tätigkeit zu diesen Zeiten feststellt. 

Qualifikationslehrgang: UmgangsbegleiterIn

  • Was ist ein Umgangsbegleiter oder eine Umgangsbegleiterin?

    Was ist ein Umgangsbegleiter oder eine Umgangsbegleiterin?

    Beim begleiteten Umgang handelt es sich um eine pädagogische Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Jugendhilfe nach § 18 Abs. 3 SGB VIII. UmgangsbegleiterInnen begleiten, unterstützen und schützen Kinder bei Umgangskontakten mit einem Elternteil – insbesondere, wenn es zu Belastungen, Konflikten oder Gefährdungen kommt, vgl. § 1684 Abs. 3 u. 4 BGB. Die Maßnahme kann freiwillig oder in Kooperation mit dem Jugendamt stattfinden – manchmal auch auf Anordnung des Familiengerichts. 

  • Was sind die konkreten Aufgaben?

    Was sind die konkreten Aufgaben?

    • Pädagogische Begleitung von Umgangskontakten
    • Schutz und emotionale Stabilisierung des Kindes
    • Beobachtung und Reflexion des Umgangs
    • Beratung von Elternteilen, soweit im Einzelfall angezeigt
    • Enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
    • Dokumentation der begleiteten Umgänge 
  • Was erwartet Sie im Qualifikationslehrgang?

    Was erwartet Sie im Qualifikationslehrgang?

    Der Kurs vermittelt Ihnen die Grundlagen, um Umgangskontakte sicher, sensibel und fachlich fundiert zu begleiten.
    Inhalte sind:

    • Rechtliche Grundlagen
    • Fallkonstellationen aus der Praxis
    • Übernahme eines begleiteten Umgangs für das Jugendamt
    • Gesprächsführung und Deeskalationstechniken
    • Rollenverständnis und Abgrenzung zur Umgangspflegschaft
    • Berichtsführung und Hilfeplangespräche
    • Abrechnung
    • Praktische Fallarbeit
    • Psychologische Grundlagen


    Sie erhalten nach bestandener Klausur eine Qualifikationsbescheinigung, die das erfolgreiche Absolvieren des Lehrgangs nachweist. Damit können Sie sich beim Jugendamt bewerben. 

  • Was verdient ein Umgangsbegleiter?

    Was verdient ein Umgangsbegleiter?

    Die Finanzierung des begleiteten Umgangs erfolgt in der Regel über das Jugendamt. Der Stundensatz orientiert sich an den lokalen Sätzen freier Träger oder der öffentlichen Jugendhilfe. In manchen Fällen wird auch über das Gericht abgerechnet – ggf. mit separater Genehmigung für Dolmetscherkosten oder spezielle Auslagen. 
    Das Jugendamt bewilligt Stundensätze um die 50 € mit zusätzlicher Vergütung entstandener Kosten.

  • Häufige Fragen

    Häufige Fragen

    Bin ich bei allen Umgängen persönlich anwesend?

    • Ja – das ist Kern Ihrer Aufgabe als BegleiterIn.  


    Finden Umgänge auch am Wochenende statt?

    • Manchmal, aber nicht zwangsläufig. Viele organisieren sich so, dass Termine auch unter der Woche stattfinden oder Umgänge an wenigen festen Tagen im Monat gebündelt werden. 


    Ist das eine Tätigkeit für QuereinsteigerInnen?

    • Mit pädagogischer oder sozialer Vorerfahrung: ja. Wichtig ist die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit sensiblen Familiensituationen. 


    Für wen ist der Kurs geeignet?

    • Fachkräfte der Jugendhilfe, Kita oder Schulsozialarbeit
    • SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, HeilpädagogInnen
    • Freiberuflich tätige PädagogInnen oder BetreuerInnen
    • Personen mit psychologischer oder pädagogischer Erfahrung
    • Andere Berufsgruppen mit relevanter Berufserfahrung
Seminar-Nr. Seminar-Bezeichnung Datum Ort Preis
26 0434 Gewalt, Vernachlässigung, Kinderschutz – Wie Erfahrungen in Schwangerschaft und Kindheit die Gehirnentwicklung prägen (NEU) (fast ausgebucht) 11.03.2026 (Mi) Live-Online 290 €
26 0479 Informationsveranstaltung – Tätigkeit UmgangsbegleiterIn und UmgangspflegerIn 17.03.2026 (Di)
halbtägig
Live-Online 39 €
26 0198 Qualifikationslehrgang Umgangsbegleitung 30.03.2026 (Mo) –
01.04.2026 (Mi)
Live-Online 570 €
26 0373 Umgang mit und bei Hochkonflikthaftigkeit aus rechtspsychologischer Sicht 09.04.2026 (Do) Live-Online 290 €
26 0197 Zertifikatslehrgang Umgangspfleger 11.05.2026 (Mo) –
13.05.2026 (Mi)
Live-Online 570 €
26 0262 Begleiteter Umgang - Gestaltungsmöglichkeiten der Kompetenzverteilung zwischen Familiengericht und Jugendamt 26.05.2026 (Di)
halbtägig
Live-Online 170 €
26 0515 Gewalt, Vernachlässigung, Kinderschutz – Wie Erfahrungen in Schwangerschaft und Kindheit die Gehirnentwicklung prägen 16.06.2026 (Di) Live-Online 290 €
26 0360 Umgang mit und bei Hochkonflikthaftigkeit aus rechtspsychologischer Sicht 18.06.2026 (Do) Live-Online 290 €
26 0199 Qualifikationslehrgang Umgangsbegleitung 31.08.2026 (Mo) –
02.09.2026 (Mi)
Live-Online 570 €
26 0375 Umgang mit und bei Hochkonflikthaftigkeit aus rechtspsychologischer Sicht 03.09.2026 (Do) Live-Online 290 €
26 0435 Gewalt, Vernachlässigung, Kinderschutz – Wie Erfahrungen in Schwangerschaft und Kindheit die Gehirnentwicklung prägen 09.09.2026 (Mi) Live-Online 290 €
26 0480 Informationsveranstaltung – Tätigkeit UmgangsbegleiterIn und UmgangspflegerIn 06.10.2026 (Di)
halbtägig
Live-Online 39 €
26 0263 Begleiteter Umgang - Gestaltungsmöglichkeiten der Kompetenzverteilung zwischen Familiengericht und Jugendamt 03.11.2026 (Di)
halbtägig
Live-Online 170 €
26 0376 Umgang mit und bei Hochkonflikthaftigkeit aus rechtspsychologischer Sicht 06.11.2026 (Fr) Live-Online 290 €
26 0161 Zertifikatslehrgang Umgangspfleger 16.11.2026 (Mo) –
18.11.2026 (Mi)
Live-Online 570 €