Vertiefung und Praxis
Den Zertifikatskurs Verfahrensbeistand ergänzend, werden Vertiefungsseminare angeboten. Diese Seminarangebote werden laufend aktualisiert und um aktuelle Themen erweitert.
Alle zwei Jahre haben sich VerfahrensbeiständInnen fortzubilden und entsprechende Nachweise dem Familiengericht unaufgefordert vorzulegen (§158a Abs.1 Satz 4 FamFG).
Diese Seminare in der folgenden Programmübersicht sind als Fortbildung gemäß §158a Abs. 1 Satz 4 FamFG geeignet.
Berufsübergreifende Fortbildungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe:
- Kinder- und Jugendpsychologie sowie Themen zum Kinderschutz aus psychologischer und medizinischer Perspektive.
- Unter der Kategorie Recht und Praxis finden Sie alle Themen, die das Kindschaftsrecht betreffen. Dazu gehören das Sorge- und Umgangsrecht sowie rechtliche Aspekte von Kindeswohlgefährdungen und verwandte Themen.
- Fortbildungen zu Sozialgesetzen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere zum SGB VIII: Sozialgesetze Jugendhilfe.
- Alle Fortbildungsthemen speziell zu Inobhutnahmen und freiheitsentziehenden Maßnahmen.