Berufsvormund
Um als Selbstständiger oder Freiberufler die Tätigkeit des Vormunds ausführen zu können, ist keine gesetzliche Ausbildung notwendig. Der Berufsvormund wird durch das Familiengericht bestellt (§ 1789 BGB). Der Familienrichter erwartet von dem Berufsvormund neben einer gewissen Lebenserfahrung auch das Vorhandensein spezifischen Fachwissens. In dem Zertifikatslehrgang Berufsvormund / Ergänzungspfleger des Weinsberger Forums wird dieses Fachwissen vermittelt.
Berufsübergreifende Fortbildungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe:
- Kinder- und Jugendpsychologie sowie Themen zum Kinderschutz aus psychologischer und medizinischer Perspektive.
- Unter der Kategorie Recht und Praxis finden Sie alle Themen, die das Kindschaftsrecht betreffen. Dazu gehören das Sorge- und Umgangsrecht sowie rechtliche Aspekte von Kindeswohlgefährdungen und verwandte Themen.
- Fortbildungen zu Sozialgesetzen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere zum SGB VIII: Sozialgesetze Jugendhilfe.
- Alle Fortbildungsthemen speziell zu Inobhutnahmen und freiheitsentziehenden Maßnahmen.