Was verdient ein Berufsvormund?
Vergütungssätze und Qualifikationen
Gemäß § 3 VBVG richtet sich die Vergütung von BerufsvormünderInnen nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.
Die Höhe des Stundensatzes hängt davon ab, ob besondere Kenntnisse vorliegen, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar sind.
Vergütungssätze ab dem 01.01.2026:
- 26,- Euro pro Stunde, wenn keine besonderen Kenntnisse vorliegen
- 33,- Euro pro Stunde, bei besonderen, für die Tätigkeit nutzbaren Kenntnissen, die durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung erworben wurden.
- 44,- Euro pro Stunde, bei besonderen, für die Tätigkeit nutzbaren Kenntnissen, die durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden.