Sie erreichen uns
Mo. bis Do. von 9.00 bis 12.00 Uhr
und von 13.30 bis 16.30 Uhr
Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr

Kinder- und Jugendhilfe

Was verdient ein Berufsvormund?

zu den Seminaren

Die dem Vormund nach § 1 Abs. 2 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit 23 €.

Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz:

  • auf 29,50 €, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;
  • auf 39 €, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.

Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird, soweit sie nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt.

Seminar-Nr. Seminar-Bezeichnung Datum Ort
23 0166 Vermögenssorge für Amts- und Berufsvormünder 21.06.2023 (Mi) Live-Online
23 0337 Informationsveranstaltung - Neues Betätigungsfeld Berufsvormund 30.06.2023 (Fr) Live-Online
23 0050 Zertifikatslehrgang Berufsvormund / Ergänzungspfleger 21.08.2023 (Mo) –
25.08.2023 (Fr)
Live-Online
23 0418 Informationsveranstaltung - Neues Betätigungsfeld Berufsvormund 16.10.2023 (Mo) Live-Online
23 0404 Vermögenssorge für Amts- und Berufsvormünder 18.10.2023 (Mi) Live-Online
23 0049 Zertifikatslehrgang Berufsvormund / Ergänzungspfleger 06.11.2023 (Mo) –
10.11.2023 (Fr)
Live-Online