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Kinder- und Jugendhilfe

Zertifikatslehrgang Gutachter im familiengerichtlichen Verfahren

zu den Seminaren

Curriculum des Zertifikatslehrgangs Gutachter im familiengerichtlichen Verfahren

Teilnehmeranforderungen

Der Lehrgang richtet sich an die in § 163 FamFG aufgeführten Berufsgruppen mit einer beruflichen Qualifikation zum Psychologen, Psychotherapeuten, Arzt, Pädagogen und Sozialpädagogen.

Die Fortbildung wendet sich insbesondere an jene Psychologen (Diplom/Master) und Ärzte (Staatsexamen) sowie Psychotherapeuten, die ihre Kompetenz gezielt im Bereich „Familienrechtliche Begutachtung“ erweitern wollen und für die zum jetzigen Zeitpunkt eine umfangreiche Ausbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie bzw. ein entsprechender Master-Studiengang nicht passend erscheint. Der Kurs soll das Handeln des Sachverständigen im Familienrecht in der Praxis von der Fallannahme bis zur Abgabe des schriftlichen Gutachtens in komprimierter Form nachvollziehbar machen. Dabei werden sowohl die rechtlichen Aspekte aus Sicht einer Familienrichterin als auch die psychologischen Aspekte durch einen Rechtspsychologen behandelt.

Pädagogen und Sozialpädagogen sind gemäß § 163 FamFG ebenfalls als Sachverständige zugelassen. Die meisten Pädagogen und Sozialpädagogen, die sich als Gutachter betätigen möchten, verfügen bereits über eine zusätzliche Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, als systemischer Therapeut, Traumatherapeut oder eine vergleichbare Ausbildung.

Gemäß der Rechtsprechung zum § 163 Abs.1 Satz 2 FamFG sind bei Pädagogen und Sozialpädagogen neben einer entsprechenden Berufserfahrung auch die Kenntnisse in psychologischer Diagnostik und den einschlägigen Testverfahren nachzuweisen.

Teilnehmern aus diesen Berufsgruppen sollten ergänzend zu den beiden Modulen ein Zusatzmodul „Psychologische Diagnostik und Testverfahren bei familiengerichtlichen Begutachtungen“ absolvieren. Mit Absolvierung unseres Zusatzmoduls und der bestandenen Prüfung verbessern Pädagogen und Sozialpädagogen ihre Chancen, vom Familiengericht berücksichtigt zu werden. Der Nachweis des Zusatzmoduls soll auch Vorsorge treffen (für den bestellenden Familienrichter als auch den Sachverständigen) im Hinblick auf einen möglichen Rechtsstreit über die Qualifikation des Sachverständigen. Wir empfehlen Pädagogen und Sozialpädagogen, sich vor Anmeldung zum Zertifikatslehrgang mit ihrem Familiengericht in Verbindung zu setzen und zu klären, ob ihre Qualifikationen ausreichen, um bestellt zu werden. Die Entscheidung, wer als Gutachter in den jeweiligen Fällen bestellt wird, treffen die Familienrichter im eigenen Ermessen.

Lehrgangscurriculum

Den im Lehrgang vermittelten Inhalten liegen die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 163 FamFG sowie die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015 zu den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht zugrunde.

Der Zertifikatslehrgang setzt sich derzeit aus zwei Modulen zusammen:

Modul 1: In dem 4-tägigen rechtlichen Teil werden die familienrechtlichen Grundlagen für die Gutachtenerstellung unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung behandelt. Das Modul 1 wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

Modul 2: In dem 4-tägigen psychologischen Teil stehen die psychologischen Aspekte und Fragestellungen hinsichtlich der Erstellung von Gutachten im Kindschaftsrecht im Vordergrund. Der Leistungsnachweis nach dem psychologischen Teil erfolgt in Form eines Übungsgutachtens, das nach Absolvierung des Modul 2 anzufertigen ist.

Nach bestandener Prüfung im rechtlichen und psychologischen Teil erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, mit dem sie sich bei den Familiengerichten bewerben können.

Einzelsupervision
Jeder Absolvent hat die Möglichkeit, im Rahmen seiner ersten beiden gerichtlichen Gutachten eine Beratung im Umfang von bis zu zwei Zeitstunden kostenlos beim Referenten des Modul 2 in Anspruch zu nehmen. Zusätzliche Supervisionsstunden können bei Bedarf vereinbart werden.

Zusatzmodule

NEU: Das Zusatzmodul Exploration, Interaktionsbeobachtung und Gesprächsführung mit Kindern im Kontext familiengerichtlicher Gutachten ist als Ergänzung zum aktuellen Modul 2 zu betrachten. Es wird kompakt in vier Tagen à 6 Zeitstunden (8 UE) durchgeführt. Zeitversetzt wird in der Regel eine Woche nach Seminarende eine schriftliche Prüfung abgelegt. Nach Bestehen wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt.

Das Zusatzmodul (optional) Psychologische Diagnostik / Testverfahren im Kontext familiengerichtlicher Gutachten wird kompakt in vier Tagen durchgeführt. Zeitversetzt wird in der Regel eine Woche nach Seminarende eine schriftliche Prüfung abgelegt. Nach Bestehen wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt.