Zertifikatslehrgang
Der Lehrgang richtet sich an die in § 163 FamFG aufgeführten Berufsgruppen mit einer beruflichen Qualifikation zum Psychologen, Psychotherapeuten, Arzt, Pädagogen und Sozialpädagogen.
Die Fortbildung wendet sich insbesondere an jene Psychologen (Diplom/Master) und Ärzte (Staatsexamen) sowie Psychotherapeuten, die ihre Kompetenz gezielt im Bereich „Familienrechtliche Begutachtung“ erweitern wollen und für die zum jetzigen Zeitpunkt eine sich über Jahre erstreckende Fortbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie bzw. ein entsprechender Master-Studiengang nicht passend erscheint. Der Kurs soll das Handeln des Sachverständigen im Familienrecht in der Praxis von der Fallannahme bis zur Abgabe des schriftlichen Gutachtens in komprimierter Form nachvollziehbar machen.
Pädagogen und Sozialpädagogen sind gemäß § 163 FamFG ebenfalls als Sachverständige zugelassen. Teilnehmer aus diesen Berufsgruppen können ergänzend zu den beiden Modulen ein Zusatzmodul „Psychologische Diagnostik und Testverfahren bei familiengerichtlichen Begutachtungen“ absolvieren.
Die meisten Pädagogen und Sozialpädagogen, die sich als Gutachter betätigen möchten, verfügen bereits über eine zusätzliche Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, als systemischer Therapeut, Traumatherapeut u.a.m.
Gemäß der Rechtsprechung zum § 163 Abs.1 Satz 2 FamFG sind bei Pädagogen und Sozialpädagogen neben einer entsprechenden Berufserfahrung auch die Kenntnisse in psychologischer Diagnostik und den einschlägigen Testverfahren nachzuweisen.
Mit Absolvierung unseres Zusatzmodules und dem bestandenen Test verbessern Pädagogen und Sozialpädagogen ihre Chancen, vom Familiengericht berücksichtigt zu werden. Der Nachweis des Zusatzmoduls soll auch Vorsorge treffen (für den bestellenden Familienrichter als auch den Sachverständigen) im Hinblick auf einen möglichen Rechtsstreit über die Qualifikation des Sachverständigen.
Den im Lehrgang vermittelten Inhalten liegen die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 163 FamFG sowie die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015 zu den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht zugrunde.
Die Inhalte werden in zwei Modulen vermittelt:
In dem 4-tägigen rechtlichen Teil (Modul 1) werden die familienrechtlichen Grundlagen für die Gutachtenerstellung unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung behandelt. In dem 4-tägigen Modul 2 stehen die psychologischen Aspekte und Fragestellungen hinsichtlich der Erstellung von Gutachten im Kindschaftsrecht im Vordergrund.
Am Ende des Modul 1-Kurses wird ein schriftlicher Test geschrieben. Der Leistungsnachweis nach dem psychologischen Teil erfolgt in Form einer Hausarbeit, die nach Absolvierung des Modul-2-Kurses anzufertigen ist. Nach bestandener Prüfung im rechtlichen und psychologischen Teil erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, mit dem sie sich bei den Familiengerichten bewerben können.
Jeder Absolvent hat die Möglichkeit, im Rahmen der ersten beiden gerichtlichen Gutachten eine Beratung bis zu zwei Zeitstunden beim Referenten des Modul-2-Kurses in Anspruch zu nehmen. Zusätzliche Kosten fallen dabei nicht an.
Das Zusatzmodul (optional) „Psychologische Diagnostik / Testverfahren im Kontext familiengerichtlicher Gutachten“ wird in 4,5 Tagen durchgeführt. Am 5.Tag wird ein Test geschrieben (3 Stunden).