Vertiefung und Praxis
im Bereich Verfahrensbeistand
Alle zwei Jahre haben sich VerfahrensbeiständInnen fortzubilden und entsprechende Nachweise dem Familiengericht auf Verlangen vorzulegen (§158a Abs.1 Satz 4 FamFG). Diese Seminare in der folgenden Programmübersicht sind hierfür geeignet.
Berufsübergreifende Fortbildungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe:
- Kinder- und Jugendpsychologie sowie Themen zum Kinderschutz aus psychologischer und medizinischer Perspektive.
- Unter der Kategorie Recht und Praxis finden Sie alle Themen, die das Kindschaftsrecht betreffen. Dazu gehören das Sorge- und Umgangsrecht sowie rechtliche Aspekte von Kindeswohlgefährdungen und verwandte Themen.
- Fortbildungen zu Sozialgesetzen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere zum SGB VIII: Sozialgesetze Jugendhilfe.
- Alle Fortbildungsthemen speziell zu Inobhutnahmen und freiheitsentziehenden Maßnahmen.