Praxis
Den Zertifikatskurs Verfahrensbeistand ergänzend, werden Vertiefungsseminare angeboten. Diese Seminarangebote werden laufend aktualisiert und um aktuelle Themen erweitert.
Alle zwei Jahre haben sich VerfahrensbeiständInnen fortzubilden und entsprechende Nachweise dem Familiengericht unaufgefordert vorzulegen (§158a Abs.1 Satz 4 FamFG).
Diese Seminare in der folgenden Programmübersicht sind als Fortbildung gemäß §158a Abs. 1 Satz 4 FamFG geeignet.
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