Umgang von Pflegekindern mit Herkunftseltern | Weinsberger Forum
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Kinder- und Jugendhilfe

Umgang von Pflegekindern mit Herkunftseltern

18.04.2024 (Do) | Live-Online
Seminarnummer: 24 0302

Inhalt

Das Halbtagsseminar richtet sich an Mitarbeitende von Jugendämtern, Mitarbeitende von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Vormünder, Verfahrensbeistände und Gutachter im familiengerichtlichen Verfahren sowie an alle anderen Fachkräfte im Kinderschutz, die mit dem Themenkomplex Pflegekinder zu tun haben.

Die Gesetzeslage und die Rechtsprechung zu folgenden Problemstellungen werden in der Veranstaltung dargelegt.

Pflegekinder sind in erster Linie geschädigte oder stark gefährdete Kinder. Wegen der Schädigung und/oder Gefährdung leben sie von ihren Eltern getrennt. Eine solche Trennung kommt nur unter besonders engen Voraussetzungen zum Schutz der Kinder in Betracht.

Sowohl die Kinder als auch deren leibliche Eltern haben einen gesetzlichen Umgangsanspruch. Im BGB findet sich die Vermutung, dass in der Regel der Umgang von Kindern und Eltern miteinander dem Kindeswohl dient.
Fraglich ist die Gültigkeit dieser Vermutung bei Pflegekindern, die in ihren Familien geschädigt und gefährdet worden sind. Die Trennung war erforderlich, um das Kind zu schützen. Diese Trennung musste aus diesen Gründen auch weiterhin aufrechterhalten bleiben. Wenn die Gründe so schwerwiegend sind, dass sie für eine Trennung ausreichen, so können sie bei der Frage einer Zusammenführung des Kindes mit den Eltern zum Zweck des Umgangs nicht außer Betracht bleiben.

Es besteht somit die Möglichkeit, dass die zeitlich begrenzte Zusammenführung von Kind und Herkunftseltern anlässlich des Umgangs zu einer – erneuten – Schädigung des Kindes führen kann.
Ist eine Schädigung zu erwarten, so kann nach den gesetzlichen Bestimmungen der Umgang zwischen Kindern und Eltern eingeschränkt oder auch ausgeschlossen werden. Eine Einschränkung oder auch ein Ausschluss von Umgang ist an hohe Voraussetzungen geknüpft. Diese müssen dargelegt und festgestellt werden.

Bei erlittenen Schädigungen, insbesondere Misshandlungen, Missbrauch und schwerer Vernachlässigung, ist eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Zusammenführung mit den schädigenden Herkunftseltern anlässlich der Umgangskontakte sich auf die Kinder erheblich auswirkt.

Diese Situation erfordert zur Wahrung des Kindeswohls und zur Vermeidung von Fehlentscheidungen eine Veränderung der Fragestellung: Wenn Misshandlungen, Missbrauch und schwere Vernachlässigung erfolgt sind, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit zu einer erneuten Schädigung durch Umgang.

In diesem Fall muss die Fragestellung im Interesse der Wahrung des Kindeswohls lauten, ob unter Berücksichtigung der erlittenen Schädigungen des Kindes ausgeschlossen werden kann, dass der Umgang dem Kindeswohl schadet.

Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Ablauf

Das Halbtagsseminar umfasst 3 Zeitstunden und findet von 9:00 bis ca. 12:15 Uhr statt.

Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder Laptop mit Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrophon (Headset)
  • Kamera (wünschenswert)


Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.

Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am Seminartag ist für Notfälle ab 8:15 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.

Referenten

Peter Hoffmann

Peter Hoffmann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Mediator

Rechtsanwalt in Hamburg, selbstständig, seit 1979, Fachanwalt für Familienrecht seit 1998, Fachanwalt für Arbeitsrecht von 1998-2021, Ausbildung zum Mediator 2003, Fachanwaltsausbildung im Erbrecht 2006. Befassung mit Pflegekindschaftsrecht und Adoptionsrecht seit 1986, Kooperationen durch Fachbeiträge und Vorträge mit dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.; FASD Deutschland e.V.; Moses Online; Pan e.V.; PFAD Bundesverband e.V.; SPZ Leipzig (FASD-Curriculum); Stiftung zum Wohl des Pflegekindes. Kuratoriumsmitglied der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes seit 2017. Autor bei juris PraxisReport Familien- und Erbrecht, Vertretung und Beratung von Pflegeeltern, Adoptiveltern, Jugendämtern, Erziehungsstellen und Freien Trägern

Ort

Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.

Preise

Teilnahmegebühren

Seminar: 170,- € (umsatzsteuerfrei)

Reduzierter Preis: 153,-€ (siehe Rabattsystem)

Rabatt

Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.

Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.

Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.

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