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Kinder- und Jugendhilfe

Verfahrensbeistand

zu den Seminaren

Was hat sich mit der Reform verändert?

  • Persönliche und fachliche Eignung ist jetzt gesetzlich geregelt
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Sozialpädagogische, pädagogische, juristische oder psychologische Berufsqualifikation
  • Spezifische Zusatzqualifikation für die Tätigkeit als Verfahrensbeistand

Welche Fortbildungsinhalte müssen nach § 158a FamFG im rechtlichen und psychologischen Bereich dem Familiengericht nachgewiesen werden?

  • Grundkenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts- und des Verfahrensrechts
  • Pädagogische und psychologische Kenntnisse: Kindgerechte Gesprächstechniken, Grundwissen zur Entwicklungspsychologie
  • Was sind die Aufgaben eines Verfahrensbeistands?
  • Vertretung von Wünschen und Interessen des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren
  • Kommunikation mit dem Kind selbst, mit den Eltern sowie ggf. mit Fachkräften
  • Hinwirken auf das Einvernehmen der Parteien

In welchen Fällen und von wem wird im Einzelfall ein Verfahrensbeistand bestellt?

  • In Verfahren rund um die Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB
  • In fast allen Verfahren zur elterlichen Sorge oder zum Umgangsrecht
  • Im Bereich der geschlossenen Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen für Kinder und Jugendliche
  • In Fragen zur Herausgabe von Kindern, Auskunftsrecht, Überprüfung von Einschränkungen des Sorgerechts

Wo bewirbt man sich als Verfahrensbeistand?

  • Direkt bei den Familiengerichten
  • Mit Lebenslauf und qualifizierenden Unterlagen

Wie wird die Tätigkeit vergütet?

  • Einfacher Aufgabenkreis pauschal 350 €
  • Erweiterter Aufgabenkreis pauschal 550 €
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Seminar-Nr. Seminar-Bezeichnung Datum Ort
25 0011 Psychisch belastete Familien 20.03.2025 (Do) Live-Online
25 0012 (Rechts)Medizinische Aspekte bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung 10.04.2025 (Do) Live-Online
25 0013 (Rechts)Medizinische Aspekte bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung 29.10.2025 (Mi) Live-Online