Jugendhilfeeinrichtungen
Jugendhilfeeinrichtungen sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass in deren Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben gemäß SGB VIII eingehalten werden. Im Bereich Kinderschutz haften die leitenden Führungskräfte, aber ggf. auch die Mitarbeiter an der Basis (z.B. Erzieher/innen, Heilerziehungspfleger) bei entsprechenden Defiziten nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich.
Gesetzesreformen (z.B. zum § 8a, 8b, 79a SGB VIII) haben die Einrichtungen umgehend umzusetzen. Ebenso aktuelle gesellschaftliche Veränderungen wie z.B. im Bereich Migration, Unbegleitete ausländische Kinder- und Jugendliche (UMA).
Wir bieten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Einrichtung zu diesen Themen, außerdem im Bereich Jugendpsychiatrie und Jugendpsychologie, zahlreiche Basislehrgänge und Fortbildungen an. Unser Angebot wird ständig erweitert.